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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: tiny am Juli 01, 2009, 14:43:01 Nachmittag

Titel: Kündigung nach Probezeit - WICHTIG
Beitrag von: tiny am Juli 01, 2009, 14:43:01 Nachmittag
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:

Wenn ein Mitarbeiter (Ingenieur) während der Probezeit aufgrund der Wirtschaftslage gekündigt wurde und sich aufgrund der kurzen Beschäftigungsdauer (ca. 5 Monate) noch nicht in richtigen Projekten betätigt hat sondern nur in der Einarbeitung war, wie kann man das im Arbeitszeugnis formulieren? Eine wirkliche Beurteilung des Arbeitserfolgs und der Ergebnisse ist ja kaum möglich. Aber ganz weglassen kann man es ja auch nicht. Kann man im Zeugnis darauf verweisen dass es hauptsächlich Tätigkeiten zur Einarbeitung waren? Wie kann man das formulieren?

Danke für eure Hilfe!
Titel: Re: Kündigung nach Probezeit - WICHTIG
Beitrag von: Maggy am Juli 02, 2009, 13:27:32 Nachmittag
Wie man das formuliert, hängt vom jeweiligen Zeugnis-Abschnitt ab. Man kann z.B. schreiben

Fähigkeiten: "Aufgrund seiner raschen Auffassungsgabe hat er sich sehr schnell in sein Aufgabengebiet eingearbeitet".
Erfolg: "Er erzielte sehr gute Arbeitsergebnisse " (man muss ja nicht auf Projekterfolge eingehen)
Verhalten: "Er hat sich in beser Weise in unserer Teamstrukturen integriert"
Schlussteil: Aufgrund der konjunkturellen Entwicklung müssen wir das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Sozialauswahl zum heutigen Tage fristgemäß betriebsbedingt beenden. Wir bedauern dies sehr, da er während der fünfmonatigen Beschäftigungszeit eine sehr große Professionalität unter Beweis gestellt hat, und danken ihm ..." (usw)