Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: CK am Juli 27, 2009, 11:34:28 Vormittag

Titel: Wie lange nach Kündigung Anrecht auf Zeugnisverbesserung
Beitrag von: CK am Juli 27, 2009, 11:34:28 Vormittag
Hallo,
gibt es Fristen, wie lange nach Austritt aus einer Anstellung man als Angestellte noch Anrecht auf die Erstellung eines Zeugnisses hat, bzw. eine Korrektur eines offensichtlich negativen Zeugnisses?
Danke
Titel: Re: Wie lange nach Kündigung Anrecht auf Zeugnisverbesserung
Beitrag von: Kalli66 am Juli 27, 2009, 15:39:34 Nachmittag
Auf www.arbeitszeugnis.de/faq.php findest du genaue Angaben. Der Zeugnisanspruch besteht 3 Jahre lang. Wenn das Zeugnis bereits ausgestellt wurde, sollte eine Korrekturaufforderung innerhalb der nächsten Moate erfolgen.