Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: CK am Juli 27, 2009, 11:34:28 Vormittag
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Hallo,
gibt es Fristen, wie lange nach Austritt aus einer Anstellung man als Angestellte noch Anrecht auf die Erstellung eines Zeugnisses hat, bzw. eine Korrektur eines offensichtlich negativen Zeugnisses?
Danke
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Auf www.arbeitszeugnis.de/faq.php findest du genaue Angaben. Der Zeugnisanspruch besteht 3 Jahre lang. Wenn das Zeugnis bereits ausgestellt wurde, sollte eine Korrekturaufforderung innerhalb der nächsten Moate erfolgen.