Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: wombat am August 01, 2009, 11:42:59 Vormittag

Titel: muss Teilzeitbeschäftigung ins Zeugnis?
Beitrag von: wombat am August 01, 2009, 11:42:59 Vormittag
Hallo,

ich war bei einer Firma 2 Tage die Woche freiberuflich beschäftigt.

Kommt das normalerweise auf ein Arbeitszeugnis drauf (nach dem Motto: "war in teilzeit bei uns beschäftigt" oder "war als 400 Euro kraft beschäftigt") oder wird ein Zeugnis üblicherweise einfach neutral ausgestellt (nach dem Motto: "war von x bis x Mitarbeiter in unserer Firma").
Vielen Dank im Voraus...
Titel: Re: muss Teilzeitbeschäftigung ins Zeugnis?
Beitrag von: Kalli66 am August 01, 2009, 13:15:12 Nachmittag
Es darf kein falscher Eindruck von der gesammelten Berufserfahrung entstehen,. Daher wird bei einer - im Vergleich zur Vollzeit - deutlich geringeren Wochenarbeitszeit auf die Teilzeit eingegangen.
Titel: Re: muss Teilzeitbeschäftigung ins Zeugnis?
Beitrag von: wombat am August 01, 2009, 20:13:32 Nachmittag
Wie sieht so eine Formulierung dann aus?
Herr x war vom x bis x in unserem Unternehmen auf 400 Euro Basis beschäftigt?

... war in Teilzeit mit 2 Tagen beschäftigt?

... war geringfügig beschäftigt?

Titel: Re: muss Teilzeitbeschäftigung ins Zeugnis?
Beitrag von: Mike am August 02, 2009, 19:46:05 Nachmittag
Das ist ja eine wertfreie Aussage, das kann man genauso schreiben wie z.B. im Lebenslauf:
"...war im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigunsg auf 400 Euro-Basis bei uns beschäftigt"
oder
"...im Rahmen eines Teilzeit-Arbeitsverhältnisses (2 Tagen pro Woche) für uns tätig..."