Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Katze am August 06, 2009, 16:16:06 Nachmittag
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Hallo,
wenn mein Arbeitgeber die Geschäftstätigkeit zum 30.09. beendet und ich jetzt ein Zeugnis bekomme, damit ich mich bewerben kann....
muß das dann noch unter Zwischenzeugnis laufen oder darf das auch schon ein (End-)Arbeitszeugnis sein ?
Mit jetzigem Datum unterschrieben. Die Schließung des Betriebes ist natürlich im Zeugnis erwähnt.
Grüße, Katze
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Wenn es jetzt schon das Endzeugnis wäre, würde das auf eine Freistellung hinweisen (nach dem Motto: "Sie wird nicht mehr gebraucht..."). Ein Zwischenzeugnis wird eigentlich nur bei ungekündigter Anstellung erstellt, daher wäre es in deinem Fall eher ein "Vorläufiges (End)Zeugnis". Das wird genauso verfasst wie ein Endzeugnis, mit gleichem Schlussteil, aber im Präsens formuliert. Das Ausstellungsdatum ist dann z.B. der 6. August, das im Zeugnis genannte Beendigungsdatum der 30. September. Und ab dem 30. September kriegst du dann das richtige Endzeugnis.