Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Moni am August 26, 2009, 12:09:48 Nachmittag

Titel: Wer muss mein Zeugnis unterschreiben?
Beitrag von: Moni am August 26, 2009, 12:09:48 Nachmittag
Folgendes Problem: Ich war 7 Jahre in der Gastronomie tätig. das letzte halbe Jahr allerdings unter einem neuen "Geschäftsführer" da der alte keine Lust mehr hatte es aber ohne unterbrechung weitergereicht hatte. Habe von dem ersten kein Zwischenzeugnis erhalten und habe jetzt auch selber ein Zeugnis geschrieben da beide Chefs noch weniger Ahnung von Zeugnisen haben als ich. Ich würde aber gerne nur ein Zeugnis für die komplette Zeit haben und nach Recherchen im Internet hab ich rechtliche Aussagen gefunden in denen steht, dass es völlig reicht wenn der letzte Geschäftsführer unterschreibt da ja nicht ich den Arbeitsplatz gewechselt habe. Eventuelle Informationen müsse sich der letzte Arbeitgeber dann auch beim alten Chef holen. Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich würde gerne auf 2 Zeugnisse und auch auf die Unterschrift des ersten Arbeitsgebers verzichten...
Titel: Re: Wer muss mein Zeugnis unterschreiben?
Beitrag von: Sprossel78 am August 27, 2009, 10:43:57 Vormittag
Wenn es sich um das gleiche Arbeitsverhältnis handelt, also kein Inhaberwechsel stattfand, reicht ein Zeugnis. Er repräsentiert das Unternehmen. Es wäre für Außenstehende ja auch nicht ersichtlich, wie lange der Unterzeichner als Geschäftsführer aktiv ist.
Titel: Re: Wer muss mein Zeugnis unterschreiben?
Beitrag von: Moni am August 27, 2009, 11:17:41 Vormittag
Die Sache ist ein wenig verzwickt.. Der Pächter des Ladens blieb der Alte. Ich wurde aber Versicherungs- und Steuertechnisch auf einen anderen Arbeitgeber umgemeldet. Hatte aber die gleiche Stelle als zuvor. Rechtlich auch eine verzwickte Sache da ich zwar auf jemand anderen gemeldet war der aber nicht ein mal Pächter war und keine eigene Konsession hatte.
Titel: Re: Wer muss mein Zeugnis unterschreiben?
Beitrag von: Mike am August 28, 2009, 10:50:16 Vormittag
Ob die Stelle aus deiner Sicht gleich bleibt oder nicht ist nicht relevant, sondern mit wem du einen Arbeitsvertrag hast. Derjenige ist auch zuständig für das Zeugnis. Wenn du mit dem neuen Arbeitgeber einen neuen/eigenen Arbeitsvertrag abgeschlossen hast, müsstest du von jedem ein eigenes Zeugnis bekommen.
Titel: Re: Wer muss mein Zeugnis unterschreiben?
Beitrag von: Moni am August 28, 2009, 12:11:52 Nachmittag
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag hatte ich bei beiden nicht. Leider ist es recht häufig der Fall das in der Gastronomie wenig Wert auf formelle Dinge gelegt werden. Deswegen ja auch jetzt das Problem mit dem Zeugnis.