Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Lena am September 10, 2009, 16:48:19 Nachmittag

Titel: Hinweis auf hauptamtliche Tätigkeit
Beitrag von: Lena am September 10, 2009, 16:48:19 Nachmittag
Ist es richtig oder erforderlich in einem Zeugnis im Einleitungssatz zu erwähnen, dass es sich um eine hauptamtliche Tätigkeit gehandelt hat?
Außerdem: wie ich bisher lesen konnte, gibt es im Hinblick auf den Hinweis von Teilzeit keine eindeutige Regelung, oder?

Vielen Dank
Titel: Re: Hinweis auf hauptamtliche Tätigkeit
Beitrag von: Sprossel78 am September 11, 2009, 15:00:08 Nachmittag
Mit "hauptamtlich" meinst du hauptberuflich? Davon geht man normalerweise aus, das wird im Zeugnis also nicht extra erwähnt. Die Teilzeit wird erwähnt, wenn es sich um eine "erhebliche Reduzierung" gegenüber der Vollzeit handelt und andernfalls ein falscher Eindruck von der Berufserfahrung entstehen würde. Genau definiert ist dies "erheblich" meines Wissens aber nicht.
Titel: Re: Hinweis auf hauptamtliche Tätigkeit
Beitrag von: Lena am September 11, 2009, 15:05:11 Nachmittag
Danke für die Antwort!
Ich finde die Erwähnung "hauptamtlich" auch mehr als überflüssig, da man tatsächlich davon ausgehen kann. Vielleicht hat es der Arbeitgeber hinzugefügt, da es eine (natürlich hauptberufliche) Tätigkeit im sozialen Bereich war?? Trotzdem. Teilzeit war 71%, also lasse ich das wohl besser drin.

Viele Grüße