Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: jugger am Oktober 07, 2009, 22:39:52 Nachmittag

Titel: Anspruch auf einfaches Zeugnis?
Beitrag von: jugger am Oktober 07, 2009, 22:39:52 Nachmittag
Hallo,

ich war studentischer Mitarbeiter einer Werbeagentur und bin gekündigt worden. Ich habe ein schlechtes qualifiziertes Referenzschreiben erhalten, in welchem unter anderem aus dem letzten Satz die Kündigung des Arbeitgebers hervor geht mit dem Satz: Herr W. wird mit dem heutigen Datum nicht mehr für uns tätig sein.
Habe ich juristisch gesehen ein Recht auf die Erstellung eines einfachen Zeugnisses, sprich nur Personalien und Tätigkeitsauflistung?

Danke und Grüße
Heiko W.
Titel: Re: Anspruch auf einfaches Zeugnis?
Beitrag von: Deel am Oktober 08, 2009, 12:10:26 Nachmittag
Eine Referenz ist kein Zeugnis, sondern nur ein Empfehlungsschreiben. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis und kann selbst entscheiden, ob es ein einfaches oder ein qualifiziertes sein soll. Mann muss aber davon ausgeheh: Wer auf seinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis freiwillig verzichtet, hat wohl eher schlechte Leistungen gezeigt. Den Eindruck, den ein einfaches Zeugnis bei einer Neubewerbung macht, sollte man nicht unterschätzen.
Wenn man ein qualifiziertes Zeugnis gar nicht angefordert hat, kann man auf jeden Fall auch noch nachträglich ein einfaches Zeugnis bekommen. Wenn man hingegen erst ein qualifiziertes Zeugnis wollte und es sich nachher anders überlegt, ist es etwas heikler. Eine Alternative ist natürlich, sich um eine Verbesserung der qualifizierten Zeugnisfassung zu bemühen.