Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: webby am Oktober 21, 2009, 16:20:37 Nachmittag

Titel: Darf über einem Arbeitszeugnis "Arbeitsbescheinigung" stehen? Ist das schlimm?
Beitrag von: webby am Oktober 21, 2009, 16:20:37 Nachmittag
Hallo zusammen,

ich war befristet auf 3 Monate angestellt. Mein Arbeitgeber möchte mir ein ein qualifizeirtes Arbeitszeugnis ausstellen. Beruft sich aber auf die kurze Anstellungsdauer und möchte nur "Arbeitsbescheinigung" drüber schreiben.

Welche Gründe könnte es dafür geben? Die Inhalte entsprechen ja einem Arbeitszeugnis.

Ist es einem zukünftigen Arbeitgeber vielleicht sogar egal, was über dem "Text" steht?

Vielen Dank und viele Grüße
Webby
Titel: Re: Darf über einem Arbeitszeugnis "Arbeitsbescheinigung" stehen? Ist das schlimm?
Beitrag von: Maggy am Oktober 21, 2009, 16:33:14 Nachmittag
Eine Bescheinigung ist kein Zeugnis, die Überschrift entscheidet. Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Ausscheiden Anspruch auf ein Zeugnis.

Siehe auch folgendes Urteil:... Auch nach einer tatsächlich nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen und hat er sie beurteilt, weil er den Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit freigestellt hat. Wenn auch die Beurteilung nach zwei Tagen schwierig sein kann, ist sie doch nicht unmöglich, und es kann auf die Schwierigkeit der Beurteilung angesichts der kurzen Beschäftigung hingewiesen werden. Die Notwendigkeit einer schlechten Beurteilung hindert die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nicht. Der Arbeitnehmer muss vielmehr selbst entscheiden, ob er ein solches Zeugnis wünscht oder nicht. - LAG Düsseldorf, Kammer Köln, 14.5.1963 - 8 Sa 177/63