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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast am Oktober 24, 2009, 22:18:36 Nachmittag

Titel: Formulierung zur Weiterbildung
Beitrag von: Gast am Oktober 24, 2009, 22:18:36 Nachmittag
Hallo Zusammen,

Hier eine Formulierung aus einem Zwischenzeugnis zum Thema Weiterbildung:

"Herr X zeigt eine ausgesprochen hohe Lernbereitschaft und steht Weiterbildungsmaßnahmen immer aufgeschlossen gegenüber. So nahme er am er am xxx-Seminar teil und besuchte verschiedene Fortbildungsmaßnahmen. Das hier erworbene Wissen setzt er bei der Erfüllung seiner Aufgaben stets erfolgreich ein."

Meine Frage: Wie ist diese Formulierung zu beurteilen? Was bedeutet "steht Weiterbildungsmaßnahmen immer aufgeschlossen gegenüber?"

Besten Dank,

Gast


Titel: Re: Formulierung zur Weiterbildung
Beitrag von: Sprossel78 am Oktober 27, 2009, 07:41:20 Vormittag
Die Formulierung „... gegenüber aufgeschlossen" ist missverständlich bzw. mehrdeutig. Sie bedeutet genau genommen, dass jemand (Vorgesetzte) die Weiterbildung nahegelegt hat, die Lern-Initiative also nicht vom Arbeitehmer ausging.  Im Standardwerk "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" aus dem Boorberg-Verlag wird die Aussage "Er war allem Neuen gegenüber sehr aufgeschlossen" mit der Note 5 bewertet. Denn sie kann dahingehend ironisch interpretiert werden, dass der Beurteilte zwar "prinzipiell interessiert" war, dies letztlich aber doch nicht realisiert hat. Ein Fachbuch aus dem Haufe-Verlag bietet hingegen im Abschnitt Arbeitsbefähigung (Note 1) folgenden Textbaustein an: "Er war Neuem gegenüber stets aufgeschlossen, hatte jederzeit ausgezeichnete neue, kreative Ideen und überzeugte durch hochinnovative Ansätze." Es ist daher zu empfehlen, das Adjektiv "aufgeschlossen" nur als Verhaltensattribut zu verwenden (im Sinne von "offen, freundlich"), nicht jedoch als Leistungsattribut.