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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: vollst Zufriedener am November 06, 2009, 18:00:52 Nachmittag

Titel: Formulierung von Stellenumfang und Befristung
Beitrag von: vollst Zufriedener am November 06, 2009, 18:00:52 Nachmittag
Hallo,

ich erstelle gerade einen Zeugnisentwurf für eine sehr gute Mitarbeiterin. Den Feinschliff übernimmt dann die Personalabteilung, aber ich möchte das selbst schon möglichst brauchbar formulieren. Mit zwei Stellen bin ich selbst nicht ganz zufrieden.

Nach dem einleitenden Satz (Frau X ... geboren am ... ist seit dem ... als ... bei ... tätig) folgt dieser Hinweis auf Teilzeit und Befristung: "Ihre Teilzeitstelle (50 %) als Elternzeitvertretung ist befristet bis zum 28. Februar 2010." Besonders das "als Elternzeitvertretung" kommt mir ziemlich suboptimal vor. Und vielleicht wäre es auch besser, die Hinweise auf Teilzeit und Befristung in 2 getrennte Sätze zu packen?

Der Schlussabsatz besteht nur aus einem einzigen Satz: "Dieses Zwischenzeugnis wurde auf Wunsch von Frau X ausgestellt, weil bei ... nach Ablauf der Elternzeitvertretung leider keine Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung besteht."

Hier soll kein Zweifel aufkommen, dass man Frau X gerne weiterbeschäftigen würde, wenn eine Möglichkeit bestünde. Das Zwischenzeugnis benötigt sie natürlich für Bewerbungen vor Ablauf ihres Arbeitsvertrages. Hat hierzu jemand Verbesserungsvorschläge? Ist es in diesem Fall (4 Monate vor Vertragsende) üblich, Bedauern über den Abschied und "Zukunftswünsche" ins Zeugnis zu schreiben?

Vielen Dank allen Antwortenden
Titel: Re: Formulierung von Stellenumfang und Befristung
Beitrag von: Kalli66 am November 07, 2009, 11:12:38 Vormittag
Zitat
Ist es in diesem Fall (4 Monate vor Vertragsende) üblich, Bedauern über den Abschied und "Zukunftswünsche" ins Zeugnis zu schreiben?
In den Fällen wird ein "Vorläufiges Zeugnis" ausgestellt, kein Zwischenzeugnis. Ein Zwischenzeugnis bekommt man bei ungekündigter Stellung. Ein VZ hat alles, was ein Abschlusszeugnis auch hat, einschließlich Bedauern.

Zitat
"Ihre Teilzeitstelle (50 %) als Elternzeitvertretung ist befristet bis zum 28. Februar 2010."
Tja, das sind gleich drei Einschränkungen hintereinander (Teilzeit, befristet, Vertretung). Wenn man schon vier Monate im Voraus weiß, dass man jemanden definitiv nicht mehr brauchen wird, ist das für dieBeurteilte Person natürlich wenig vorteilhaft. Man könnte es einschränken, z.B. dass man derzeit nicht absehen kann, ob man nach dem Ende der Vertretung eine andere Aufgabe für sie haben wird. Dann könnte man auch ein Zwischenzeugnis erstellen. 
Titel: Ergänzungsfrage
Beitrag von: wollst Zufriedener am November 08, 2009, 14:17:30 Nachmittag
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. Wenn ich jetzt die Idee aufgreife und ein solches Zwischenzeugnis erstelle, wie sieht es dann mit dem Bedauern und den Zukunftswünschen aus?

Es kommt sehr oft vor, dass für eine Elternzeitvertretung ganz unabhängig von ihrer Leistung definitiv keine weitere "Verwendungsmöglichkeit" besteht. Ich würde sogar sagen, das ist eher die Regel als die Ausnahme. Bei großen Firmen und mit einer Ausbildung, die dort häufig vertreten ist, sieht es vielleicht anders aus.

Zitat
Wenn man schon vier Monate im Voraus weiß, dass man jemanden definitiv nicht mehr brauchen wird, ist das für die Beurteilte Person natürlich wenig vorteilhaft. Man könnte es einschränken, z.B. dass man derzeit nicht absehen kann, ob man nach dem Ende der Vertretung eine andere Aufgabe für sie haben wird. Dann könnte man auch ein Zwischenzeugnis erstellen.

 
Titel: Re: Formulierung von Stellenumfang und Befristung
Beitrag von: Kalli66 am November 08, 2009, 16:31:32 Nachmittag
Man kann das Ausscheiden komplett unerwähnt lassen. Das kann für die Arbeitnehmerin bei einer Neubewerbung ein Vorteil sein. Weil es Arbeitgeber durchaus zu schätzen wisssen, wenn sich jemand aus ungekündigter Stellung und ohne Zwang heraus bewirbt, also an der konkreten Tätigkeit selbst interessiert ist. Dann kann man schreiben: Sie erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch. Wir freuen uns auf eine weiterhin sehr erfolgreiche Zusammenarbeit (ohne Bedauern).

Oder man erwähnt es doch uns schreibt: Sie erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch, da derzeit nicht nicht absehbar ist, ob das zunächst bis zum ... befristete Arbeitsverhältnis als Elternzeitvertretung über den ... hinaus verlängert werden kann. Wir würden ihr Ausscheiden sehr bedauern und freuen uns... (wie oben).