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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: klaus am Dezember 17, 2009, 19:56:19 Nachmittag

Titel: Zeugnis wurde umformuliert
Beitrag von: klaus am Dezember 17, 2009, 19:56:19 Nachmittag
Hallo, ich bin Techniker und war 17 Jahre in der Firma beschäftigt. Ich habe versch. Weiterbildungen in meiner Freizeit vorgenommen. Unter anderem zum Technischen Betriebswirt. Das Zeugnis beinhaltete folgenden Abschnitt:
Erwähnen möchten wir noch, dass Herr XY von sich aus eine Weiterbildungsmaßnahme zum"Technischen Betriebswirt" erfolgreich absolvierte und hierdurch befähigt war, kaufmännische und technische Aspekte in sein Handeln einfließen zu lassen.
Damit war ich eigentlich zufrieden. Allerdings hatte ich am Datum noch etwas zu bemängeln und bat das Datum meiner Betriebszugehörigkeit zu korrigieren. Dem wollte man auch nachkommen. Nach Erhalt der Korrektur hatte man ohne mein Einverstänis den Abschnitt wie folgt geändert:
Herr XY nutzte durch seine Eigeninitiative die Weiterbildung zum "Technischen Betriebswirt" sehr erfolgreich.  Dadurch konnte er technische Problemlösungen innerhalb seiner Aufgabenstellung, auch immer einer intensiven Kosten-Nutzen-Betrachtung unterziehen.

Was soll ich davon halten???
Titel: Re: Zeugnis wurde umformuliert
Beitrag von: Mike am Dezember 19, 2009, 02:18:56 Vormittag
Den ersten Satz finde ich schlechter als den zweiten. "Erwähnen" klingt schon mal abwertend. Und  "sehr erfolgreich" ist doch besser als nur "erfolgreich". Und "einfließen lassen" klingt auch etwas salopp. Etwas komisch ist die Satzstellung: Herr XY nutzte durch seine Eigeninitiative die Weiterbildung zum "Technischen Betriebswirt" sehr erfolgreich. Sinnvoller wäre doch "Herr XY absolvierte in Eigeninitiative und sehr erfolgreich die Weiterbildung zum "Technischen Betriebswirt". 17 Jahre sind eine sehr lange Zeit, das ist sicherlich das wichtigste Zeugnis in deinen Bewerbungsutnerlagen. Ggf. solltest du es einem "Zeugnistest" unterziehen, sind bei arbeitszeugnis.de nur 19,90 Euro, aber dann wird das Zeugnis von oben bis unten durchleuchtet... Grob gesagt darf ein Zeugnis nach einer Korrektur nicht geändert werden, wenn das eine Abwertung bedeuten würde  (was hier aber wohl nicht der Fall ist).
Titel: Re: Zeugnis wurde umformuliert
Beitrag von: klaus am Dezember 19, 2009, 10:20:15 Vormittag
Das klingt ja einigermaßen beruhigend. Trotzdem würde ich mich über weitere Meinungen freuen.
Ich kann Zeugnisse eigentlich schon lesen. Habe selber schon einige verfasst. Aber diese Konstellation war mir unbekannt und erscheint mir auch nach wie vor komisch formuliert. Da die Formulierung von einem Personalchef einer größeren Firma stammt, ist dies schon genau zu betrachten.