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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Benjamin am Dezember 23, 2009, 10:10:29 Vormittag

Titel: Ergänzung im Arbeitszeugnis
Beitrag von: Benjamin am Dezember 23, 2009, 10:10:29 Vormittag
Guten Tag.

Ein Arbeitnehmer, der 7 Jahre dem Betrieb angehört möchte gerne das in seinem Arbeitszeugnis erwähnt wird das er einmal für 5 Wochen einen Kollegen in einem anderen Bundesland vertreten hat. Hat er darauf einen rechtlichen Anspruch?
Desweiteren möchte er den Zusatz haben "Wir bedauern das Ausscheiden von Herrn Max Mustermann und danken ihm für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Ihm alles Gutge und weiterhin viel Erfolg." Besteht darauf von Seiten des Arbeitnehmers ein Anspruch?

MfG

Benjamin
Titel: Re: Ergänzung im Arbeitszeugnis
Beitrag von: Kalli66 am Dezember 27, 2009, 00:22:05 Vormittag
Es besteht ein Anspruch auf eine vollständige Darstellung des Aufgabengebietes.  Es darf nichts Wesentliches ausgelassen werden. Eine einmalige Vertretung würde ich nicht als wesentlich bezeichnen, es sei denn, es war ein ganz anderes Aufgabenspektrum und liegt auch noch nicht lange zurück. Wenn der Arbeitnehmer damit seine Einsatzbereitschaft und Flexibilität besonders gewürdigt wissen will, ist so ein Ausnahmefall etwas unverhältnismäßig.

Ein Zeugnis, das insgesamt gut (wenn auch nicht sehr gut) und glaubwürdig sein soll, muss die genannten Aussagen im Schlussteil enthalten, einschließlich des "weiterhin" vor dem Erfolgswunsch. Ein Rechtsanspruch auf einen Dank und ein Bedauern besteht aber nicht. Meist wird allein der fehlende Dank in einem Zeugnis als Hinweis darauf gedeutet, dass die Leistung insgesamt mangelhaft war, selbst wenn das Zeugnis ansonsten gut klingt.