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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Marlene am Januar 04, 2010, 11:04:40 Vormittag

Titel: Kann ich mich gegen eine Formulierung im Zeugnis wehren?
Beitrag von: Marlene am Januar 04, 2010, 11:04:40 Vormittag
Hallo,

in meinem Arbeitszeugnis steht der Satz: "Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war gut, Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten stets einwandfrei".
Hab schon mit unserer Personalleitung gesprochen und obwohl der Personalchef nie mit mir als direkten Kollegen zusammengearbeitet hat, weigert er sich dieses Satz zu ändern in "Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei".
Habe ich eine Chance, dass er diesen Satz ändern muss? Meine Kollegen bescheinigen mir zwar meine Meinung, sind aber auch nicht bereit sich mit dem Personalchef anzulegen.
Titel: Re: Kann ich mich gegen eine Formulierung im Zeugnis wehren?
Beitrag von: Kalli66 am Januar 04, 2010, 13:05:26 Nachmittag
Da ist Vorsicht geboten, auch bei deinem "Verbesserungs"vorschlag. Werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt, gilt dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten. Hast du das Zeugnis schon mit der "Checkliste" (siehe oben)  geprüft? Da kannst du das nachlesen. Möglich wäre: "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten war stets einwandfrei, auch ihr Verhalten gegenüber Kollegen war jederzeit gut.

Wenn der Personalchef dich nicht kennt, aber der Ansicht ist, dass du dich Kollegen gegenüber schlechter verhalten hast als gegenüber Vorgesetzten, steht möglicherweise ein entsprechender Vermerk in der Personalakte? Dein direkter Vorgesetzter kann vielleicht vermitteln.