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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Nemo am Januar 12, 2010, 15:32:06 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis Industriekauffrau
Beitrag von: Nemo am Januar 12, 2010, 15:32:06 Nachmittag
Hallo,
was haltet ihr von folgenden Sätzen?

"Wir haben Frau ... als sehr interessierte und motivierte Mitarbeiterin kennen gelernt. Frau ... hat ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. Ihre Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei.

Dringende betriebliche Erfordernisse haben uns leider zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezwungen. Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Lebensweg persönlich und beruflich alles Gute und viel Erfolg."

Welche Noten würdet ihr vergeben. Wäre sehr dankbar für eure Hilfe!!!!!!!

:-)
Titel: Re: Arbeitszeugnis Industriekauffrau
Beitrag von: Demel am Januar 13, 2010, 00:27:25 Vormittag
Das sind Textbausteine der Note 3. Allerdings dürfen Aussagen zu Fähigkeiten, zum Wissen, zur Arbeitsweise und zum Arbeitserfolg nicht fehlen, sonst kann das als beredtes Schweigen gelten (=Leistungen waren nicht der Rede wert).   

Der Ausdruck "wir haben sie als kennen gelernt" wird eigentlich seit einem Urteil von 1999 nicht mehr verwendet. Das Urteil vbesagt, dass die Aussage "kennen gelernt" genau das Gegenteil bedeuten kann. Es ist in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de unter dem Stichwort "Formulierungen" zu finden.