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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: DosugXT am Juli 18, 2006, 19:18:43 Nachmittag

Titel: Schlussformel nach Aufhebungsvertrag
Beitrag von: DosugXT am Juli 18, 2006, 19:18:43 Nachmittag
Hallo,
habe eine kurze Frage zu meinem Zeugnis.
Wie sieht die Schlussformel im Zeugnis nach einem Aufhebungsvertrag aus ? "betriebsbedingt im beiderseitigen einvernehmen ..." - wobei hier nicht deutlich wird woran es wirklich gelegen hat ?!? Nach meinem Erziehungsurlaub war einfach kein passender Job für mich verfügbar, da es meine alte Abteilung nicht mehr gibt.

... oder Schlussformel einfach weglassen ?

Danke vorab für ein paar Kommentare !
Titel: Re: Schlussformel nach Aufhebungsvertrag
Beitrag von: clavelina am April 19, 2008, 13:11:23 Nachmittag
Schlußformel weglassen ist sicher nicht gut. Wie sie aber richtig aussehen sollte weiß ich auch nicht und habe deshalb die Frage, ob der folgende Schlußsatz als positiv gewertet werden kann:

Frau X verläßt unser unternehmen zum heutigen Tage in bestem beiderseitigem Einvernehmen. Wir bedauern dieses und bedanken uns für ihre wertvolle Mitarbeit und wünschen ihr für die weitere berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg.

Vom Bauchgefühl her denke ich, daß dieser Satz ok ist, daß aber "weiterhin viel Erfolg" die bessere Variante wäre.

Kann irgendjemand dazu etwas sagen?
Titel: Re: Schlussformel nach Aufhebungsvertrag
Beitrag von: Mike am April 19, 2008, 15:13:06 Nachmittag
Meist schreibt man bei Aufhebungsverträgen (Note 2):

Das Arbeitsverhältnis von ... endet zum heutigen Tage im beiderseitigen besten Einvernehmen. Wir bedauern das Ausscheiden sehr und danken ihm/ihr für die stets guten Leistungen sowie die angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ... alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Die unterstrichenen Wörter sind wichtig. Würde also geschrieben "Wir bedanken uns für ihre wertvolle Mitarbeit" ist das unvorteilhaft, weil bei manchen Autoren deutlich zwischen "wir bedanken uns" und "wir danken ihm/ihr" differenziert wird. Außerdem sollte es heißen "alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

Aber da ein Aufhebungsvertrag nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommen kann, wird die Beendigung dem Arbeitnehmer zuliebe manchmal auch als Arbeitnehmerkündigung dargestellt ("verlässt uns auf eigenen Wunsch"). Das hat den Vorteil, dass der Eindruck vermieden wird, man sei verzichtbar gewesen.  Nachteil ist ggf., wenn man keine direkte Anschlussstelle hat, wird man gefragt, wieso man denn ohne neuen Job gekündigt hat. Denn das kann z.B. den Eindruck von Überforderung oder sonstigen Problemen wecken.