Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: wendy am Januar 19, 2010, 15:15:49 Nachmittag
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Hallo,
habe heute mein Arbeitszeugnis mit folgender Leistungsbeurteilung erhalten. Wie sieht dieses Urteil aus, welche Note wäre das?
... zeichnete sich durch hohe Arbeitsmotivation und ausgezeichnete Einsatzbereitschaft aus.
... verfügt über eine schnelle Auffassungsgabe sowie gutes, fundiertes Fachwissen und arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft.
... hat die .... übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt
Vorab vielen Dank für eure Antwort,
gruß wendy
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Hallo,
wollte nur noch zufügen, dass es sich um eine Leistungsbeurteilung für eine Buchhalterin handelt.
Danke und gruß wendy
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Tag,
ich schreibe grad selber ein Arbeitszeugnis. Kann Dir aus meiner bisherigen Erfahrung nur sagen, dass die ersten beiden Sätze eine gute 2 sind und der letzte satz mit " vollsten Zufriedenheit" eine glatte eins. hol dir aber auch nochmal andere Meinungen
gruss B
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Bei Buchhaltern ist besonders wichtig ist: ein sehr gutes, aktuelles Fachwissen und eine absolut sorgfältige, gewissenhafte Arbeitsweise.
Der Ausdruck "gutes, fundiertes Fachwissen und arbeitete stets zuverlässig und gewissenhaft" ist zwar Note 2, aber für die Schlüsselqualifikationen einer Buchhalterin ist das etwas schwach. Auch deshalb, weil mit der Aussage "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" ja eigentlich die GESAMTnote 1 vergeben wird. Gerade bei der Sorgfalt und beim Wissen sollten in einem Buchhalterzeugnis der Note 1 keine Abstriche gemacht werden.