Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sam am Februar 07, 2010, 16:35:48 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis auf Firmenpapier: rechtliche Fakten & Chancen/Risiken einer Klage
Beitrag von: Sam am Februar 07, 2010, 16:35:48 Nachmittag
Hallo!
Folgende Situation: Ein befristeter Vertrag (ausbildungsähnliches Verhältnis) ist ausgelaufen. Zeugnis wurde selbst geschrieben, rechtzeitig eingereicht. Ergebnis:


Aufgrund der Infos in der Urteilsdatenbank gehe ich davon aus, dass ein seriöses Arbeitszeugnis auf dem firmeneigenen Briefpapier zu drucken ist – wenn es nur eine Seite 1 beim Briefpapier gibt, dann sollte die zweimal verwendet werden. Bitte widersprecht mir, wenn es nicht so sein sollte.

Wenn ich die Urteile dazu in der Datenbank richtig verstehe, dann darf das Datum nicht geändert werden – oder?
Hier gilt anscheinend dasselbe wie bei der Frage zuvor – wenn ich es richtig verstehe?

Die Ex-Kollegin bewirbt sich auf dieselben Jobs. Es besteht die Möglichkeit, dass Personaler beide Zeugnisse vergleichen. Ein Zeugnis mit 2. Seite Blanko + Firmenstempel wäre hier gegen ein Zeugnis mit beiden Seiten auf Firmenpapier im Nachteil, oder?

Über hilfreiche Antworten, die Sicherheit geben für das weitere Vorgehen, wäre ich sehr dankbar.
Sam[/list]
Titel: Re: Arbeitszeugnis auf Firmenpapier: rechtliche Fakten & Chancen/Risiken einer Klage
Beitrag von: Mike am Februar 08, 2010, 02:44:06 Vormittag
Also ich kenne sehr viele Unternehmen, in denen der Briefkopf nur auf die erste Seite gedruckt ist. Das ist meiner Ansicht nach eher der Nomalfall, vor allem wenn es ein großer Briefkopf mit Logo ist. Ich hab auch noch nie von einem Fall gehört, in dem sich jemand daran gestört hätte. Aber wenn es dir wichtig ist und deine Kollegin auf beiden Seiten den Briefkopf hat, gibt es auch keinen Grund, warum der Arbeitgeber dir das verweigern sollte. Für den Rechtsweg solltest du dich an einen Anwalt wenden, eine Rechtsberatung darf nun mal nur ein Anwalt durchführen, z.B. online bei www.anwalt.de.