Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sandra am Februar 19, 2010, 16:15:22 Nachmittag

Titel: Ausscheidungsgrund
Beitrag von: Sandra am Februar 19, 2010, 16:15:22 Nachmittag
Hallo
Ich hab folgende Frage und zwar endet mein Arbeitsverhältniss am Dienstag in der Probezeit (5 Moante).
Jetzt wollte ich wissen ob ein Ausscheidungsgrund im Arbeitszeugnis genannt werden muss oder nicht.
Ich habe gesagt das ich eine Umschulung machen möchte, nur das wird nicht klappen. Daher werde ich mich weiter für eine Stelle in meinem Berufsfeld bewerben.
Was sag ich dann bei einem Gespräch, wenn jemand wissen will warum ich eine Umschulung machen wollte und dies nun doch nicht mache.

lg Sandra Korn
Titel: Re: Ausscheidungsgrund
Beitrag von: Maggy am Februar 20, 2010, 11:22:52 Vormittag
Es handelt sich also um eine Arbeitnehmerkündigung? Und es steht im Zeugnis "Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch, um eine Umschulung zu absolvieren"?

Niemand ist verpflichtet, dem Arbeitgeber mitzuteilen, warum er/sie ein Arbeitsverhältnis beendet. Daher wird eine Arbeitnehmerkündigung (anders als eine Arbeitgeberkündigung) in einem Zeugnis auch nicht weiter begründet.  Es ist natürlich ungünstig, wenn im Zeugnis doch Gründe genannt werden, die dann aber nicht mit dem Lebenslauf übereinstimmen. Das wirkt (nicht ganz zu Unrecht) eher wankelmütig. Du könntest dann dem Arbeitgeber mitteilen, dass du eine Stelle in Aussicht hast, für die du deine Pläne ändern würdest und darum bitten, dass das Zeugnis noch einmal ohne den Hinweis auf die Umschulung ausgestellt wird. Bevor zu das tut, solltest du dich aber vergewissern, dass am Zeugnis kein weiterer Änderungsbedarf besteht (z.B. unter Zuhilfenahme der Checkliste, siehe oben). 


Titel: Re: Ausscheidungsgrund
Beitrag von: Sandra am Februar 20, 2010, 18:46:19 Nachmittag
Also mein Arbeitgeber kündigt mir,um auch zu verhindern das ich eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme.
Ich hab jetzt schon mehrmals gelesen das man den Kündigungsgrund nur dann schreiben darf, wenn es der Arbeitnehmer auch will.
Meine Chefin muss auch dem Arbeitsamt mitteilen das sie keinen Eingliederungszuschuss mehr bekommt.
Muss ich da auch was unterschreiben?
Eigentlich ja nicht, da sie mir am Freitag gesagt hat das sie mir die Kündigung ausschreibt.
Titel: Re: Ausscheidungsgrund
Beitrag von: Demel am Februar 21, 2010, 12:02:43 Nachmittag
Versteh ich nicht. Natürlich kann im Zeugnis nicht stehen: "Wir müssen ihr leider kündigen, weil sie eine Umschulung absolvieren möchte..." ?!