Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sternchen am März 10, 2010, 17:43:26 Nachmittag
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Hallo,
eigentlich habe ich nur eine ganz kurze Frage. Ist es ein Widerspruch, wenn in der Leistungsbeurteilung steht:
1. „Mit den Leistungen von Herrn X sind wir in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.“ (m.E. Note: 1)
und zusammenfassend steht dann in der Schlussformel:
2. „…und nehmen dies zum Anlass Herrn X für seine stets guten Leistungen zu danken…“ (m.E. Note: 2).
Könnte es in Satz 1. auch ein „Geheimcode“ sein, da die vollständige Floskel eigentlich „stets außerordentlich zufrieden“ lauten müsste?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Ihr mir eine Rückmeldung zukommen lassen würdet.
Lieben Dank
Sternchen
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Das ist schon etwas widersprüchlich. In dem Fall würde ich beim Arbeitgeber nachfragen, warum er nicht für "sehr gute Leistungen" dankt. Ob "stets" oder "in jeder Hinsicht" außerordentlich zufrieden ist aber unwichtig, einen Bedeutungsunterschied oder gar einen Geheimcode kann man darin nicht sehen.
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Lieben Dank für die Info Mike. Da muss man wohl doch mal nachfragen... ;-)