Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ursel79 am März 23, 2010, 14:41:10 Nachmittag

Titel: Obligatorischer Dank im Zwischenzeugnis?
Beitrag von: Ursel79 am März 23, 2010, 14:41:10 Nachmittag
Hallo,
habe zwei kurze Fragen. Sollte im Zwischenzeugnis auch der obligatorische Dank stehen oder ist das Unsinn, weil man ja schließlich noch nicht weg ist? Zweite Frage, kann jemand diesen Satz analysieren : "Es gelang ihr, wirtschafliche Gesichtspunkte mit den Interessen unserer Kunden zur beiderseitigen Zufriedenheit zu verknüpfen."
Danke für eure Hilfe!!
Titel: Re: Obligatorischer Dank im Zwischenzeugnis?
Beitrag von: Demel am März 28, 2010, 11:13:57 Vormittag
Üblicherweise enthält auch ein Zwischenzeugnis einen Dank. Anders formuliert wird lediglich der Schlussteil, in dem es nicht verabschiedend heißt "für die Zukunft alles Gute", sondern "wir freuen uns auf eine weitere Zusammenarbeit". Die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens sollten eigentlich im Vordergrund stehen. Das hängt natürlich auch von der Stelle im Unternehmen ab. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, dass du Kunden zum Nachteil des Unternehmens Vorteile verschafft hat. Sinnvoller wäre zu bescheinigen, dass du sehr gute Ergebnisse erreicht und gleichzeitig eine hohe Kundenzufriedenheit gewährleistet hast. Eine Aussage wie "zur beiderseitigen vollsten Zufriedenheit" könnte missverstanden werden, weil sie für sich betrachtet etwas schwach klingt.