Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: sabrina am März 27, 2010, 14:53:07 Nachmittag

Titel: Das Wort "Ehrlich" anders formulieren
Beitrag von: sabrina am März 27, 2010, 14:53:07 Nachmittag
Hallo, bitte dringend um Hilfe.

Wg eines kleines Fehlers wird das Wort "Ehrlich" im meinen Zeugnis nicht vorkommen. Ist aber für meine Zukunft sehr wichtig (wg Beruf)
Mein Ex Personalschef wird eventual mein Zeugnisentwurf akzeptieren und unterschreiben aber das Wort "Ehrlich" nicht akzeptieren.
Kann man das Wort irgenwie gekonnt mit einem anderen ersetzen?
Bitte hilft mir

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Sabrina
Titel: Re: Das Wort "Ehrlich" anders formulieren
Beitrag von: Maggy am März 27, 2010, 23:23:15 Nachmittag
Wenn du nicht an einer Kasse gearbeitet hast, ist das Wort "ehrlich" gar nicht erforderlich bzw. sogar nachteilig, weil ehrlich zu sein (wie pünktlich) absolut selbstverständlich ist. Mehr dazu findest du in der Rubrik "häufige Fragen" unter www.arbeitszeugnis.de/faq.php. 

Eine Alternative zu "stets ehrlich" ist "absolut vertrauenswürdig" bzw. "zuverlässig".
Titel: Re: Das Wort "Ehrlich" anders formulieren
Beitrag von: sabrina am März 28, 2010, 11:26:24 Vormittag
Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich habe an der Kasse gearbeitet und deswegen würde für mich das Wort "Ehrlich" sehr wichtig. Muss dazu sagen das ich in dieser Firma 14 Jahre gearbeitet habe und war immer von den Vorgesetzten sehr geschätzt. Kann ich beim Personalschef erzwingen dass er sich auf meine ganze Arbeitszeit im Zeugnis bezieht und nicht nur auf den einen Fall?   


Ich freue mich auf Eure Antwort
Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße
Sabrina
 
Titel: Re: Das Wort "Ehrlich" anders formulieren
Beitrag von: Kalli66 am März 28, 2010, 20:32:21 Nachmittag
Ein einmaliger versehentlicher Fehler (statt einer bewussten Täuschung) wäre keine Unehrlichkeit. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ein Zeugnis nicht nur wahr, sondern auch mit verständigem Wohlwollen zu verfassen und einmalige Ausnahmen nicht überzubewerten. Bei dir würde es also um die Frage gehen: war es bewiesene Unehrlichkeit?!  Siehe auch folgende Urteile:

... Oberster Grundsatz ist daher, daß der Inhalt des Zeugnisses wahr sein muß. Das bedeutet zwar nicht, daß sich das Zeugnis über ungünstige Vorkommnisse und Beobachtungen schonungslos aussprechen müßte; das Zeugnis soll von verständigem Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein und ihm sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren. Diese Rücksichtnahme muß aber dort ihre Schranken finden, wo sich das Interesse des künftigen Arbeitgebers an der Zuverlässigkeit der Grundlagen für die Beurteilung des Arbeitssuchenden ohne weiteres aufdrängt und das Schweigen des Zeugnisses die Beurteilung des Arbeitnehmers im ganzen wesentlichen Gesamtbild beeinflußt. Keinesfalls darf der Arbeitgeber in dem Wunsche, dem Arbeitnehmer behilflich zu sein, wahrheitswidrige Angaben in das Zeugnis aufnehmen und ein Urteil abgeben, das nicht seiner Überzeugung entspricht. - BGH 26.11.1963 - VI ZR 221/62

Von gewissen Arbeitnehmern (z.B. Handlungsgehilfen, Kassierern, Laden- und Fahrverkäufern, Auslieferungsfahrern, Filialleitern, Außendienstmitarbeitern [wegen Spesenabrechnung], Hotelpersonal, Hausgehilfinnen) kann regelmäßig die besondere Erwähnung der Ehrlichkeit gefordert werden, und zwar dann, wenn branchenüblich davon ausgegangen wird, dass beim Fehlen des Wortes Zweifel an der Ehrlichkeit des Arbeitnehmers bestehen und wenn keine Tatsachen vorliegen, die gegen ein ehrliches Verhalten sprechen. - LAG Hamm 27.2.1997 - 4 Sa 1691/96

Du solltest das wohl mal mit einem Anwalt durchsprechen. Bei 14 Jahren hat das Zeugnis eine sehr wichtige Bedeutung.