Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sterny am April 23, 2010, 18:51:07 Nachmittag
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Hallo an Alle,
bei dem folgenden Zeugnis/Arbeitsbestätigung habe ich ein sehr unsicheres Gefühl was die Bewertung und dann auch die positive Unterstützung in meiner Bewerbungsmappe angeht. Es wäre nett einmal ein paar neutrale Stimmen zu hören (äh lesen). Vielleicht habt Ihr den einen oder anderen Tipp, denn ohne eine Bestätigung für solch einen langen Zeitraum, werden sich wahrscheinlich die Meisten Personalverantwortlichen nicht überzeugen lassen.
Im Vorraus schon mal VIELEN DANK für Eure unterstützung !!
Arbeitsbestätigung
Unser Sohn XXX YYY, geb. am 4711 in Duftstadt, unterstützte uns von März
2006 bis September 2007 als Mitarbeiter. In der Zeit von Mai bis August 2006 über nahm er die alleinige Geschäftsführung der Ausstellung im im duften Hof in Duftstadt, da wir uns zu dieser Zeit nicht in Deutschland aufhielten.
Unser Geschäft umfasst den Handel mit exklusiven Gartenmöbeln für Kunden im In- und Ausland.
Neben den geschäftsbezogenen Tätigkeiten übernahm xxx auch die Vermietung und
Verwaltung der Wohnungen im Mietshaus.
Zu xxx Aufgaben- und Verantwortungsbereichen gehörten folgende Funktionen:
- Kundenakquise, -beratung & -betreuung
- Organisation des Tages-& Saisongeschäftes
- Sicherstellung des gesamten logistischen Ablaufes
- Betreuung der Ausstellung und der Gartenanlagen
- Vollständige Durchführung des Vermietungsgeschäfts:
Anzeigenschaltung, Interessentenberatung, Vertragsabschlüsse,
Kündigungsbearbeitung Abrechnungsvorbereitung & -bearbeitung
Durch sein Verhandlungsgeschick überzeugte er sowohl unsere Kunden als auch unsere
Geschäftspartner und konnte die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit lösen.
Duftstadt, den ....
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Das klingt ehrlich gesagt nach einem Scherz. Es kommt zwar vor, dass Zeugnisaussteller und Zeugnisepfänger verwandt sind, aber man sollte das Zeugnis dann trotzdem möglichst sachlich formulieren. Das hier liest sich eher wie ein Entschuldigungsschreiben für einen minderjährigen Schüler. Abgesehen davon: Ein Zeugnis muss auch als "ZEUGNIS" überschrieben sein, eine Arbeitsbestätigung ist ganz etwas anderes. Gemessen an einem Zeugnis fehlt so zienlich alles Relevante, z.B. Aussagen zur Motivation, zu Kenntnissen, zu Ergebnissen, zum Verhalten usw. Mit der Formulierung "
stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" vergeben die Eltern ihr auch nur eine schwache Gesamtnote. Klingt alles recht skurril. Eventuell solltest du dich bei der Zeugnishotline (siehe oben) beraten lassen.