Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sahnekuchen24 am April 28, 2010, 15:35:34 Nachmittag
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Hallo habe nun durch langes suchen ein Forum gefunden bei dem ich hoffe, daß mir hier nun weitergeholfen werden kann.
Bitte bewertet doch mal mein Arbeitszeugnis. Ich war 6 Jahre in dem Unternehmen. Die Tätigkeitsbeschreibung fällt äußerst dürftig aus...
Frau xxx geb. am xxx in xxx war in der Zeit vom - bis in unserem Unternehmen als kaufm. Mitarbeiterin tätig.
Ihr Aufgabengebiet umfasste folgende Schwerpunkte
Organisation de Sekretariats (Schreibfehler in meinem Zeugnis)
Eingangspost sichten und nach Zuständigkeit verteilen
Bedienen der Telefonzentrale
Erstellen der Korrespondenz gem. Vorlage
Bersucherempfang und Betreuung
Terminüberwachung und Organisation der Ablage
Datenbankpflege
Frau xxx erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. In neue Aufgabenstellungen konnte Sie sich selbstständig einarbeiten.
Ihr Verhalten und Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. (Ihr Verhalten und Vorgesetzten und Mitarbeitern - steht wirklich so da)
Frau xxx verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch.
Wir wünschen Frau xxx für ihren weiteren beruflichen Werdegang und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Ort, Datum
Unterschrift
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Hm, da fällt sehr viel auf, sowohl stilistisch wie auch inhaltlich. Aber um beim wesentlichsten zu bleiben: mit zwei Sätzen zur Leistung bei sechs Jahren Beschäftigungszeit ist das Zeugnis viiiiiiel zu kurz um eine vollste Zufriedenheit glaubwürdig erscheinen zu lassen. Sogar der sehr wichtige Dank und ein Bedauern des Ausscheidens fehlen. Du kannst die Mängel ganz gut an der Checkliste prüfen (siehe Link oben), bei Diensten wie arbeitszeugnis.de gibt es außerdem viele Hilfsangebote für eine Verbesserung.
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Kann ich Einspruch gegen dieses Zeugnis einlegen?
Der Chef war natürlich ziemlich sauer als ich gekündigt habe. Habe bereits direkt im Anschluss eine neue Stelle gefunden. Aber sowas ist doch echt ne Frechheit so ein Zeugnis
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Ein Arbeitszeugnis kann aus zwei Gründen unvorteilhaft sein: der Aussteller kennt sich nicht gut mit der Zeugnissprache aus oder er will tatsächlich mehr oder weniger offensichtlich eine negative Wertung vergeben.
Es ist also nicht gesagt, dass der Aussteller hier absichtlich so viele wichtige Punkte ausgelassen hat.
Innerhalb von einigen Monaten nach Ausstellung kann man ein Zeugnis reklamieren, aber man sollte nicht unnötig lange warten, denn der Berichtigungsanspruch ist spätestens nach sechs bis zehn Monaten verwirkt.
Wenn man selbst kündigen will sollte man vorher ein Zwischenzeugnis anfordern, damit die Umstände des Ausscheidens (zum Beispiel wenn sich der Arbeitgeber über die Kündigung geärgert) sich nicht nachteilig aufs Zeugnis auswirken.