Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gaste am Mai 26, 2010, 01:38:59 Vormittag
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Liebe Forumsmitglieder,
auf meinem Zwischenzeugnis findet sich rechts neben der Unterschrift ein Punkt.
Kann dies als "Geheimzeichen" im Sinne der Zeugnissprache gedeutet werden? Der Arbeitgeber und sich sind nicht freundschaftlich auseinander gegangen...
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
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Kann niemand helfen?
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Wenn ein Arbeitgeber etwas Negatives sagen will,macht sich das in der Regel an pägnanten Lücken oder ausweichenden Wertungen bemerkbar. Eine Zeugnisanalyse wie der "Zeugnistest" von arbeitszeugnis.de kann das aufdecken.
Ansonsten gilt aber auch:
Es ist nach § 109 GeWo untersagt, Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen. Als denkbare Merkmale werden in der Literatur genannt: Unübliches oder farbiges Papier, bestimmte Stempel, Ausrufezeichen, relativierende Anführungsstriche, doppeldeutige Hervorhebungen im Text (Unterstreichungen), besondere Tinte oder Farbe bei der Unterschrift oder Häkchen ("Ausrutscher"), Striche oder Punkte links oder rechts von der Unterschrift. Darüber hinaus sollen die Buchstaben YY symbolisch auf Gläser und somit auf einen Alkoholiker hindeuten. Ein fehlender Punkt am Ende des Zeugnisses soll verdeutlichen, der Beurteilte habe am Ende des Arbeitsverhältnisses keinen "Punkt" gesetzt, sondern gegen den Arbeitgeber geklagt. (vgl. Weuster/ Scheer: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Stuttgart, 2000, S. 119f.)
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Vielen Dank für die Hilfe!