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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Wichteline am Mai 31, 2010, 00:39:17 Vormittag

Titel: Schlussformel bei befristetem Vertrag
Beitrag von: Wichteline am Mai 31, 2010, 00:39:17 Vormittag
Hallo zusammen,

Mein befristeter Arbeitsvertrag wurde einmal verlängert. Nun müsste mich das Unternehmen fest einstellen, was aber von Anfang an ausgeschlossen wurde, da keine permanente Stelle vorhanden ist. Mir wurde aber von meinen direkten Vorgesetzten immer versichert, dass man mich gerne behalten würde, wenn dies möglich wäre.

Nun stehe ich jedoch vor dem Problem, dass ich mir mein Zeugnis selbst erstellen soll und mir natürlich dabei nicht selbst "ans Bein pinkeln" möchte...

Meine Frage ist nun, wie man diese Tatsache (dass ich aufgrund der 2-maligen Befristung und nicht vorhandenen freien Stelle das Unternehmen verlasse) im Abschlusszeugnis formulieren kann, ohne dass ein negativer Eindruck entsteht. Mein Vorschlag wäre: " Der Arbeitsvertrag endet vereinbarungsgemäß am...". Ich habe aber Sorge, dass das so klingt, als hätte man mich nicht einstellen wollen. Soll man im Arbeitszeugnis explizit erwähnen, dass der befristete Vertrag einmal verlängert wurde, dies jedoch kein zweites Mal möglich war?

"Die Mitarbeiterin verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch" ist auch nicht möglich, da ich mich arbeit suchend gemeldet habe und dies ja ein "KO-Kriterium" wäre.

Für Vorschläge bin ich sehr dankbar!
Titel: Re: Schlussformel bei befristetem Vertrag
Beitrag von: Veigel65 am Juni 02, 2010, 23:14:19 Nachmittag
Es ist nie verkehrt, bei der Wahrheit zu bleiben, das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Leider können wir ihr zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten. Wir bedauern dies sehr...

Jeder kennt ja das Problem mit dem Anspruch auf eine Festanstellung, das sieht man auch an der Gesamtarbeitszeit.
Man kann beim Verfassen eines Eigenentwurfes aber viele andere Fehler machen, daher prüf das Zeugnis am Ende am besten nochmal mitder Checkliste (siehe oben).