Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Maddes am Juli 01, 2010, 15:27:20 Nachmittag

Titel: Ab wann Arbeitszeugnis ?
Beitrag von: Maddes am Juli 01, 2010, 15:27:20 Nachmittag
Hallo zusammen,
ich habe zum 30.07.2010 bei meiner Firma gekündigt, ab wann hab ich das Recht mein Arbeitszeugnis einzusehen ?
Mir wurde gesagt, dass ich es zum Austritt, also am 20.07.2010 erhalte.
Mir persönlich ist dies etwas zu spät, ich würde gerne vorher einen Blick draufwerfen, um ggf. Änderungswünsche zu nennen.

Danke & Grüße
Titel: Re: Ab wann Arbeitszeugnis ?
Beitrag von: Kalli66 am Juli 01, 2010, 15:42:17 Nachmittag
Anspruch auf ein Abschluss-Zeugnis hat man am offiziell letzten Arbeitstag. "Einsehen" ist nicht ganz die richtige Perspektive, weil es nahelegt, dass das Zeugnis schon fertig ist, aber dem Arbeitnehmer vorenthalten wird. Ob der Arbeitgeber das Zeugnis schon vorzeitig entworfen oder gar unterschrieben hat oder nicht ist seine Sache, man hat da kein Recht, ihm vorab zwischen die Aktendeckel zu schielen. Wichtig ist auch, dass das Datum der Ausstellung mit dem im Zeugnis genannten offiziell (nicht dem tatsächlichen) letzten Arbeitstag überein stimmt. Eine vorzeitige Ausstellung mit Datum vom 20.07. statt 31.07. könnte zwar an Resturlaubs-Ansprüchen liegen, aber auch ein Hinweis auf eine Freistellung sein (= mam legte auf eine weitere Anwesenheit keinen Wert).   
Vorab kann man ein vorläufiges Abschlusszeugnis anfordern. Es stimmt im Wortlaut weitgehend mit dem Anschlusszeugnis überein, verweist aber auf ein Ausscheiden in der nahen Zukunft. 

Titel: Re: Ab wann Arbeitszeugnis ?
Beitrag von: Maddes am Juli 01, 2010, 16:30:39 Nachmittag
Danke dashat mir schonmal weitergeholfen !