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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Frank am Juni 21, 2004, 09:49:51 Vormittag

Titel: Zwischenzeugnis mit Abschlußformel?
Beitrag von: Frank am Juni 21, 2004, 09:49:51 Vormittag
Hallo,

In meinem Zwischenzeugnis wird erwähnt, dass mir aufgrund einer betriebl. Umorganisation keine adäquate Weiterbeschäftigung angeboten werden kann; es ist also klar, dass ich das Unternehmen verlassen werde und warum.
Sollte in diesem speziellen Fall auch im Zwischenzeugnis schon die Abschlussformel rein, damit man nicht negativ bei Bewerbungen auffällt? Kann ich dies überhaupt verlangen?

Oder reicht es, wenn die Abschlussformel nur im endgültigen Arbeitszeugnis steht?

Gruß
Frank
Titel: Schlussformel Zwischenzeugnis
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Juni 21, 2004, 17:25:39 Nachmittag
Die übliche Schlussformel in Zwischenzeugnissen lautet "Er erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch aufgrund ... Wir danken ihm für seine sehr guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche und angenehme Zusammenarbeit."

Wenn bereits ein Ausscheidungsdatum feststeht,  wird üblicherweise ein "Vorläufiges Zeugnis" erstellt.  Dies unterscheidet sich vom Abschlusszeugnis nur in der Zeitform (z.B.: "Er ist ein engagierter Mitarbeiter" statt "Er war..."); es enthält den gleichen Schlussteil wie ein Abschlusszeugnis, z.B.:
"Leider muss das Arbeitsverhältnis aus konjunkturellen Gründen zum DATUM fristgemäß betriebsbedingt beendet werden. Wir bedauern diese Entwicklung sehr und danken ihm für die ausgezeichneten  Leistungen und die sehr angenehme Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Ein Sonderfall wäre nun eine Zeugniserstellung aufgrund einer bevorstehenden, aber noch nicht ausgesprochenen Kündigung. Hier stellt sich die Frage, wie zeitnah die Kündigung erfolgen wird. Bei einer noch mehrere Monate dauernden Weiterbeschäftigung kann theoretisch auch die zuerst genannte Schlussformel ohne Hinweis auf die Kündigung verwendet werden.  Alternativ wäre denkbar: "Er erhält dieses Zwischenzeugnis vor dem Hintergrund geplanter Personalanpassungsmaßnahmen zum Zweck einer Neubewerbung. Das Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Wir bedauern diese Entwicklung sehr und danken ihm für die ausgezeichneten  Leistungen. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg."
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de