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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ria am Mai 28, 2005, 16:17:29 Nachmittag

Titel: Zeugnis bei Firmeninsolvenz
Beitrag von: Ria am Mai 28, 2005, 16:17:29 Nachmittag
Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen. Mein Arbeitgeber ist pleite und hat die Gehaltszahlung eingestellt, obwohl er (wir sind alle gekündigt) noch bis einschließlich Juli 05 unsere Gehälter zahlen müßte. Ich habe mein Zurückbehaltungsrecht zu Juni 05 angekündigt.

Meine Fragen:

Geht meine Arbeitszeit dann nur bis Ende Mai oder gemäß Kündigung bis Ende Juli?
Wie muß die Schlussformel in diesem Fall formuliert werden?

Vielen Dank

Ria
Titel: Zeugnis bei Firmeninsolvenz
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 28, 2005, 21:01:31 Nachmittag
Eine übliche Formulierung für die Insolvenz lautet:
Leider muss das Arbeitsverhältnis vor dem Hintergrund der Insolvenz des Unternehmens zum heutigen Tage fristgerecht betriebsbedingt beendet werden.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, die z.B. den 31. Juli als letzten Arbeitstag nennt, dass wäre das auch das Datum der Zeugniserstellung. Wenn Sie eine konkrete (vertrags-) rechtliche Beratung wünschen, empfehle ich Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de