Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: friederike am August 21, 2010, 20:54:36 Nachmittag
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Hallo zusammen,
ich habe im Oktober 2007 von meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis erhalten, da er mir betriebsbedingt zum 31.12.2007 kündigen mußte. Heute ist mir bei der Durchsicht meiner Unterlagen aufgefallen, dass es sich tatsächlich nur um ein Zwischenzeugnis handelt, nicht um ein Arbeitszeugnis. Sollte ich das Endzeugnis in jedem Falle noch nachfordern? Habe ich (jetzt noch) ein Anrecht darauf?
Danke im Voraus für Ratschläge,
Friederike
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Man hat drei Jahre lang Anspruch auf ein Abschlusszeugnis, du solltest also nicht mehr lange warten. Ich empehle aber auch, das Zwischenzeugnis vorher mit der Checkliste (siehe oben) genau zu prüfen und eventuell erforderliche Änderungen vorab zu klären. Andernfalls wird das Zwischenzeugnis 1:1 in ein Abschlusszeugnis umgewandelt.