Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sunny am September 08, 2010, 18:49:14 Nachmittag
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Hallo zusammen,
ich habe just nach anwaltlicher Einforderung eine Beurteilung von meinem Ex-Arbeitgeber erhalten bei dem ich 2 Jahre freiberuflich gearbeitet habe.
Erwartungsgemäß ist es schlecht ausgefallen.
Von den Experten des Forums möchte ich nun gerne wissen, wie schlecht! :)
Ich zitiere den Teil der Beurteilung (der dem Aufgaben beschreibenden Teil folgt):
"Frau xxx erledigte die Aufträge in sehr guter Qualität.
Die Auftragserbringung zeigte gute Ergebnisse. Die Kommunikation mit xxx (Arbeitgeber) und die Weitergabe von Informationen an diesen erfolgte in der gebotenen Notwendigkeit, zeitnah, vollständig und angemessen.
Ihre Umgangsformen sind freundlich und taktvoll; ihr Auftreten ist sicher, höflich und korrekt."
Mit diesem Satz endet das Schreiben. Keine Wünsche, kein Austrittsgrund, lediglich Datum/Unterschrift.
Was sagen die Experten?
mit den besten Grüßen
Sunny
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Zunächst einmal: eine "Beurteilung" ist kein "Zeugnis". Wenn über dem Dokument "Beurteilung" steht, kann man es nicht an den Maßstäben der Zeugnis-Sprache messen. Ich nehme mal an, dass "Zeugnis" darüber steht.
Da in Zeugnissen auch unterdurchschnittliche Leistungen noch wohlwollend umschrieben werden (z.B. „Er/Sie hat unseren Erwartungen entsprochen“ = Note 4), sind für die Bewertung guter und sehr guter Leistungen deutlich stärkere Formulierungen erforderlich (z.B. „Seine/ Ihre Leistungen lagen stets sehr weit über unseren Erwartungen“ = Note 1). Vor diesem Hintergrund wirken mehrere Aussagen des Zeugnisses recht schwach, z.B.
"in der gebotenen Notwendigkeit, zeitnah, vollständig und angemessen".
"ihr Auftreten ist sicher, höflich und korrekt."
Abgesehen davon scheinen einige wichtige Aussagen zu fehlen, nicht nur im Schlussteil (Beendigungsgrund, Dank, Bedauern des Ausscheidens). Offensichtlich wird auch zur Motivation, zu Fähigkeiten, zum Wissen usw. nichts gesagt. Bei größerem Beratungsbedarf kannst Du dich auch an die oben genannte Zeugnis-Hotline wenden.
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Hallo lieber Kalli!
Danke vielmals für Dein Feedback!
"Beurteilung" steht tätsächlich über dem Ganzen, was mich auch sehr überrascht, denn ich hatte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gefordert.
Deine Einschätzung entspricht meiner Annahme, dass der Inhalt mässig bis schlecht ist. Ich war im sozialen Bereich tätig, d.h. ich meine, dass hier die Bewertung der sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers von ganz entscheidender Bedeutung ist.
Das Fehlen der Schlußpassage (Auscheidegrund, Bedauern) verstehe ich als schlecht, weiß jedoch nicht, ob das nun als ausserordentlich schlecht(ungenügend) oder mittelmässig (4) zu werten ist. Auch kann ich nicht recht entscheiden, ob das Ganze Beurteilungsschreiben nun eine 3, 4 oder 5-6 (im Zeugnisnotensystem ausgedrückt also) umschreiben soll. Im letzteren Fall werde ich dagegen angehen.
Falls dazu noch jemand eine Meinung hat, wäre ich ihm sehr dankbar!
lieber Gruß
Sunny