Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Roke am Oktober 04, 2010, 17:38:06 Nachmittag

Titel: Programmnamen kursiv geschrieben?
Beitrag von: Roke am Oktober 04, 2010, 17:38:06 Nachmittag
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich hab gelesen, dass man nichts im Arbeitszeugnis kursiv /fett/ unterstrichen haben soll. Nun bekomme ich von meiner Vorgesetzten ein Arbeitszeugnis, in dem PC-Programme genannt sind, mit denen ich gearbeitet habe. Diese sind kursiv geschrieben, da meine Vorgesetzte meint, dass man das so macht. Ich habe das meiner Vorgesetzten gesagt, dass ja im Zeugnis nichts hervorgehoben sein darf, aber sie besteht darauf und meint, dass das ja nicht doppeldeutig ist, wenn man Programmnamen kursiv setzt. Was meint ihr dazu? Macht das keinen falschen Eindruck? Und weiß jemand nach welchem Gerichtsurteil man nichts hervorheben darf?Ich suche die ganze Zeit schon im Internet, aber werde nicht fündig.
Bitte helft mir!!
Viele Grüße
Roke
Titel: Re: Programmnamen kursiv geschrieben?
Beitrag von: Kalli66 am Oktober 07, 2010, 13:12:51 Nachmittag
Ich kenne das von Filmtiteln, z.B.

Zitat
Seine bekannteste Hauptrolle hatte Rick Moranis in dem Film Liebling, ich habe die Kinder geschrumpft.

Das sieht sonst komisch aus. Hier wird quasi eine eigenständige Phrase vom übrigen Text formal abgegrenzt. In Zeugnissen ist das nicht üblich. Du kannst sie ja mal fragen, wo das so steht. Ich kenne keine entsprechende Vorgabe, würde mich also wundern....
 
Es gibt folgendes Uteil: Durch die äußere Form darf nicht der Eindruck erweckt werden, der ausstellende Arbeitgeber distanziere sich vom buchstäblichen Wortlaut seiner Erklärung. Das Zeugnis ist auf haltbares Papier von guter Qualität auszustellen. Das Zeugnis muß sauber und ordentlich geschrieben sein und darf keine Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder ähnliches enthalten (Rechtschreibung). Der Arbeitnehmer kann auch beanspruchen, daß das Zeugnis in einheitlicher Maschinenschrift abgefasst wird. BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92

Wenn es z.B. heißt: Er war bei uns als "Abteilungsleiter" beschäftigt kann das schon relativierend wirken (im Sinne von "offiziell war er das zwar, aber er ist dem nicht gerecht geworden"). Wie dem auch sei, bei kursiven Programmnamen besteht eigentlich keine Chance, dass das jemand falsch interpretiert. Ich kenne eine ganze Reihe von Beispielen, bei denen jemand wochenlang um Korrektur einer unwichtigen Passage gekämpft hat und glücklich war als er die hatte und das Zeugnis hatte viel wichtigere andere Mängel... Hast du es schon mit der oben genannten Checkliste geprüft?