Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Dribor am Oktober 04, 2010, 22:24:58 Nachmittag

Titel: Muss ich den Erhalt eines Zwischenzeugnisses unterschreiben?
Beitrag von: Dribor am Oktober 04, 2010, 22:24:58 Nachmittag
Hallo zusammen,

ich habe bei meinem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis angefordert.

Aufgrund verschiedener Tatsachen gehe ich davon aus, dass ich es nur gegen Unterschrift erhalte.
Ist dieses Vorgehen überhaupt zulässig? Und erkenne ich damit automatisch den Inhalt an?
Falls nicht, nach welcher Rechtsgrundlage richtet sich das?
Ich möchte nichts unterschreiben, wenn ich dazu nicht verpflichtet bin.
Dann würde ich wahrscheinlich darauf verzichten und evtl. weitere Schritte einleiten.
Was wäre z. Bsp. nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen, wenn jemand das Zeugnis
an seine Adresse geschickt bekäme?
Dann ginge es ja auch ohne Unterschrift.

Gruß Dribor
Titel: Re: Muss ich den Erhalt eines Zwischenzeugnisses unterschreiben?
Beitrag von: Voila76 am Oktober 07, 2010, 16:09:05 Nachmittag
Dass man den Erhalt eines Zeugnisses quittieren soll ist zwar nicht üblich, das ist wohl nur eine Formalität. Man erkennt damit ganz sicher nicht den Inhalt an. Den kann man ja nicht kennen, wenn man es mit der Unterzeichnung erst ausgehändigt bekommt.  Am besten liest du dir den Text der Bestätigung gut durch, bevor zu sie unterschreibst.
Titel: Re: Muss ich den Erhalt eines Zwischenzeugnisses unterschreiben?
Beitrag von: Dribor am Oktober 15, 2010, 16:43:15 Nachmittag
@Voila:

Danke für die Einschätzung.

Wollte mich nur vergewissern, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt.
Sicher ist sicher.

Gruß Dribor