Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Dribor am Oktober 15, 2010, 17:06:40 Nachmittag

Titel: Gibt es ein qualifiziertes ZWISCHENzeugnis?
Beitrag von: Dribor am Oktober 15, 2010, 17:06:40 Nachmittag


Hallo,

nochmal eine Frage:

ich habe ein "qualifiziertes" Zwischenzeugnis bei meinem Arbeitgeber angefordert.

Heute kam die Nachricht an meinen Vorgesetzten, der die Beurteilung schreiben soll,
dass ich ein Zwischenzeugnis angefordert habe.
Ebenso wurde ich über diesen Schritt informiert.
In beiden Briefen fehlt das Wort "qualifiziertes".
Soll ich die Personalabteilung auf diesen Unterschied hinweisen?
Oder gibt es kein qualifiziertes Zwischenzeugnis?
Es handelt sich bei dieser Anforderung sehr wahrscheinlich um einen standartisierten Vordruck.
Trotzdem möchte ich sicher sein, das von mir angeforderte Zeugnis zu erhalten und kein allgemein gehaltenes.
Der Unterschied könnte ja durchaus wichtig sein, ich weiß ja nicht, wie das ein nächster Arbeitgeber sieht.

Gruß Dribor









Dribor
Titel: Re: Gibt es ein qualifiziertes ZWISCHENzeugnis?
Beitrag von: Satury78 am Oktober 15, 2010, 17:10:33 Nachmittag
Ein einfaches Zeugnis (egal ob Abschluss- oder Zwischenzeugnis) enthält keine Wertung, ein qualifiziertes Zeugnis enthält einen Leistungs- und Verhaltensteil mit Angaben zur Motivation, zu Fähigkeiten, zum Wissen, zur Arbeitsweise und Ergebnissen sowie zum Verhalten gegenüber Internen und Externen. Man hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, ein einfaches Zeugnis wird meist nur dann ausgestellt, wenn man  ausdrücklich darum bittet. 
Titel: Re: Gibt es ein qualifiziertes ZWISCHENzeugnis?
Beitrag von: Dribor am Oktober 15, 2010, 17:24:28 Nachmittag
Hallo,

danke für die sehr schnelle Antwort.

Mein Vorgesetzer wurde in diesem Schreiben aufgefordert, meine Leistung und mein Verhalten sowie weitere Kriterien zu bewerten.
Also gehe ich mal davon aus, dass es sich dann um ein qualifiziertes Zeugnis handelt.
Das Zeugnis selbst wird anschliessend von der PA geschrieben, wahrscheinlich auch nach Standartvorgaben eines Programms.
Trotzdem werde ich die PA wohl darauf hinweisen, dass ich ein qualifiziertes Zeugnis haben möchte.

Viele Grüße

Dribor