Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sarah am Dezember 30, 2010, 15:07:06 Nachmittag

Titel: qualifiziertes Zeugnis anfordern?
Beitrag von: Sarah am Dezember 30, 2010, 15:07:06 Nachmittag
Hallo Herr Schiller, hallo liebes Forum,

ich habe fast drei Monate bei einer Firma gearbeitet und wurde in der Probezeit gekündigt.
Man wollte mir nur ein einfaches Zeugnis ausstellen, da die Dauer zu kurz war. Ich willigte ein, weil ich davon ausgegangen bin, dass man erst ab 3 Monaten Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat.
Das einfache Zeugnis, was ich erhalten habe, enthält kurz die Beschreibung der Tätigkeiten, aber auch einen Satz mit drei Eigenschaften, dann ist es ja eigentlich kein einfaches Zeugnis mehr.

Zeugnis
Frau … ..., geboren am …, war in der Zeit vom … bis zum …in unserem Hause als … tätig.
Zu Ihren Aufgaben gehörten die …. und…, sowie….
Wir haben Frau … als eine ehrlich, pünktliche und fleißige Mitarbeiterin kennen gelernt. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllten sie zu unserer vollen Zufriedenheit.
Ihr persönliches Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kunden war jederzeit einwandfrei.
Leider mussten wir uns von Frau … aus internen Gründen trennen.
Wir wünschen Frau …für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und viel Erfolg.
Auf Grund der kurzen Betriebszugehörigkeit kann kein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden.

Jetzt habe ich erfahren, dass ich Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis habe. Wenn ich das anfordere bin ich mir aber nicht so sicher, wie es ausfallen wird, wenn schon das einfache Zeugnis solche schlechten Bewertungen enthält.
Der Beendigungsgrund klingt auch merkwürdig.

Vielleicht könnte ich die Firma bitten es so aussehen zu lassen, dass es von vorn herein nur eine befristete Tätigkeit war.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Macht es Sinn bei einem „schlechten“ einfachen Zeugnis nach einem qualifizierten Zeugnis zu fragen?

Habt ihr schon mal in so einem oder ähnlichen Fall nachgefragt, ob der AG es so aussehen lassen kann, als ob es von Anfang an nur als Kurzzeiteinsatz gedacht war?

Danke Sarah
Titel: Re: qualifiziertes Zeugnis anfordern?
Beitrag von: Demel am Januar 03, 2011, 18:14:46 Nachmittag
Das ist kein einfaches Arbeitszeugnis, sondern bereits ein qualifiziertes. Es gibt keine "schlechten" einfachen Arbeitszeugnisse, weil ein "Einfaches Zeugnis" generell wertfrei ist. ich würde in dem Fall genauso vorgehen wie es ein Arbeitnehmer tut, der ein unvorteilhaftes qualifiziertes Arbeitszeugnis bekommt. Also zunächst eine Analyse beauftragen, dann eine verbesserte Fassung zusammen mit einem Anschreiben an den Arbeitgeber entwerfen lassen (bekommst du auf Wunsch alles bei arbeitszeugnis.de für insgesamt ca. 110 Euro) und abwarten, inwieweit der Arbeitgeber der Aufforderung zur Korrektur folgt. Rein rechtlich betrachtet ist es so, dass bei einer unterdurchschnittlichen Bewertung (Note vier oder Note fünf) der Arbeitgeber nachweisen muss, dass diese zutrifft. Wenn hingegen der Arbeitnehmer eine überdurchschnittliche Wertung wünscht (Note eins oder Note zwei), dann muss auch der Arbeitnehmer nachweisen, dass seine Leistungen besser als durchschnittlich waren.

Die Alternative wäre, ein "wirkliches" einfaches Zeugnis anzufordern, also eines, das absolut keine Wertungen enthält. Aber wenn ein Arbeitnehmer auf seinen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis freiwillig verzichtet, geht man in der Regel davon aus, dass ein qualifiziertes Zeugnis sehr schlecht ausfallen würde.

Es wäre natürlich sehr gut, wenn im Zeugnis der Eindruck entsteht, das es sich von vornherein um ein befristetes Anstellungsverhältnis gehandelt hat. Da dies aber nicht der Wahrheit entspricht, kann man so etwas nur ins Zeugnis übernehmen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist und einem wohlwollend entgegenkommt, also quasi 1,5 Augen zudrückt.