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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Annemarie am Januar 04, 2011, 20:54:49 Nachmittag

Titel: qualifiziertes Arbeitszeugnis
Beitrag von: Annemarie am Januar 04, 2011, 20:54:49 Nachmittag
Meine ehemaliger Arbeitgeber hat mir nach langjähriger Tätigkeit bis heute kein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt. Das Ausscheiden aus dem ehemaligen Betrieb liegt inzwischen 2,5 Monate zurück. Auf Nachfrage wurde mir nun mitgeteilt, ich solle doch mein Zeugnis selbst schreiben und man würde es mir dann unterschreiben. Ist das zulässig? Ist nicht der ehemalige Arbeitgeber verpflichtet das Zeugnis zu formulieren? Ich sehe nicht ein das Zeugnis selbst zu schreiben und der zuständigen Person die Arbeit abzunehmen.Kann man das tatsächlich von mir erwarten?
Titel: Re: qualifiziertes Arbeitszeugnis
Beitrag von: Satury78 am Januar 05, 2011, 04:38:48 Vormittag
Unter http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php findest du zu alle relevanten Informationen zum Thema Zeugnisanspruch, z.B.
>Der Arbeitgeber will kein Abschlusszeugnis ausstellen. Was kann man tun?
Weitere ausführliche Informationen gibt es hier: http://www.arbeitszeugnis.de/arbeitszeugnis-code.php#Anspruch-auf-ein-Abschlusszeugnis

Es ist für einen Arbeitnehmer der Idealfall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darum bittet, einen Eigenentwurf einzureichen. Man muss bedenken. dass ein Zeugnis sehr wichtig für DIE EIGENE berufliche Zukunft ist, für Arbeitgeber hingegen ist es nur eine lästige Pflicht. Deshalb fallen Arbeitgeberzeugnisse nicht selten auch sehr lieblos und pauschal aus und schaden dann den Arbeitnehmern, wenn sie sich damit bewerben.

Natürlich kann man darauf beharren, dass der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nachkommt, ein Zeugnis auszustellen, aber damit würde man sich ein Eigentor schießen. Es gibt bei Arbeitszeugnis.de den Service der Zeugniserstellung auf Grundlage eines Beurteilungsbogens, den man sich hier herunterladen kann: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf.php