Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Matze am Januar 05, 2011, 18:28:04 Nachmittag

Titel: arbeitszeugnis = 5-6
Beitrag von: Matze am Januar 05, 2011, 18:28:04 Nachmittag
Hallo ,

sit ca 4 monaten bin ich von meinem Ex arbeitgeber weg , ich war damals in einer sehr hohen Position und war die rechte Hand des Chef , bis eben Meinugsverschiedenheiten auftraten u.s.w
deshalb hätte ich gerne die genaue formulierung gewusst , wobei man dazu sagen muss das er es nicht blickt ein Arbeitszeugnis zu formulieren. auf 1 Anfrage nach Nachbesserung hieß es nur er hätte es vom Anwalt überprüfen lassen und es ist gut....... was eine Lüge war , was mir ein ex Kollege erzählt. hat


Herr..  war ein williger und felxibler Mitarbeiter . auch großer Arbeitsleistung war er gewachsen .

Ingesamt hat er die ihm übertragenenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt .

gegenüber den Kunden verhielt sich Herr... einwandfrei. sein Verhalten im Verhältnis zu den Vorgesetzten sowie Kollegen war ohne Tadel.    Note 6 ;-)
Titel: Re: arbeitszeugnis = 5-6
Beitrag von: Parag66 am Januar 06, 2011, 04:27:55 Vormittag
Zitat
deshalb hätte ich gerne die genaue formulierung gewusst
Was meinst du damit? Welcher Note die Formulierungen entsprechen?!
Das ist auf jeden Fall unterdurchschnittlich. Bei einer Aussage wie "Ingesamt hat er die ihm übertragenenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit ausgeführt" kannn man drüber streiten wie das "insgesamt" gemeint ist.

"zu unserer vollen Zufriedenheit"  steht als Leistungszusammenfassung für die Gesamtnote 3.
Aber "insgesamt" meint in der Zeugnissprache meist "im Großen und Ganzen ok, nicht aber im Detail" (Note 5). 
Es kann aber auch gemeint sein im Sinne von "Die Leistung zusammen fassend".   

"ohne Tadel" entspricht in etwa der Verhaltensnote Note 4.
Aber es kommt auf viele weitere Details an, auch auf den Schlussteil mit Dank, Bedauern, Zukunftswünschen usw.
Bei Diensten wie arbeitszeugnis.de kann man sich eine detaillierte Auswertung, eine verbesserte Zeugnisfassung und ein Anschreiben an den Arbeitgeber mit detaillierter Begründung der Änderungswünsche erstellen lassen.