Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Angelika Horn am Januar 27, 2011, 10:37:58 Vormittag
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Guten Tag,
hier meine Frage:
In meinen 16 Jahren Leitungserfahrung musste ich von meinen Vorgesetzten aus Zwischenzeugnisse prinzipiell etwas schlechter ausstellen, mit der Erklärung, falls die M.A. sich in der Folgezeit verschlechtern würden, könnte man dies im Endzeugnissen nicht glaubhaft erklären, so dass es vor Gericht Bestand hätte.
Benötige dringend eine rechtskräftige Antwort.
Vielen Dank
Angelika Horn
Pflegedienstleitung
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Benötige dringend eine rechtskräftige Antwort.
Wie lautet deine Frage? Falls du wissen willst, ob ein schlechtes Abschlusszeugnis bei besseren Zwischenzeugnissen Bestand hätte: es geht generell um die Verhältnismäßigkeit.
Das ist im Grunde nur einfache Mathematik, man bildet den Mittelwert aus Note und Zeit. Wenn jemand nach 10 Jahren sehr guter Leistung ein sehr gutes Zwischenzeugnis bekäme und dann schlechter arbeitet und nach einem halben Jahr geht, dann zählen die 10 Jahre natürlich deutlich mehr als die 6 Monate. Es geht also nicht um die Glaubwürdigkeit der Zeugnisse, sondern um Verhältnismäßigkeit.
Fazit: Wenn du es korrekt machen willst darfst du die Leistung nicht absichtlich schlechter machen. Es macht nichts, wenn dann eine zuletzt schlechtere Leistung nicht ins Zeugnis einfließen würde, weil das sowieso im Verhältnis zur Gesamtzeit kaum zählt.