Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Dr. Dr. bartholdy am Februar 23, 2011, 10:36:38 Vormittag

Titel: Arbeitszeugnis nicht korret
Beitrag von: Dr. Dr. bartholdy am Februar 23, 2011, 10:36:38 Vormittag
Hallo,

ich habe ein sehr mässiges Arbeitszeugnis erhalten, weil ich mich mit meinem Ex-Chef in die Wolle bekommen habe. Jetzt bin ich schon bei einem neuen Arbeitgeber, der das damalige Zeugnis nicht gesehen hat. Allerdings wird durch Umstrukutierungen voraussichtlich meine Stelle wegfallen, weswegen ich mich erneut bewerben muss.

Nun behindert mich dieses schlechte Arbeitszeugnis.

Wielange kann ich nachträglich mein Zeugnis ändern lassen?

Kann ich dem Arbeitgeber ein Zeugnis schicken, dass einem gut entspricht?


Hier mal ein paar Passagen:

X verfügt über ein solides Fachwissen, das er mit Erfolg in seinem Arbeitsgebiet anwendete. Er war ein belastbarer Mitarbeiter, der auch unter schwierigen Arbeitsbedingungen seine Aufgaben erledigte. Er war motiviert und realisierte Ziele.

X bearbeitete alle Aufträge mehr als korrekt und zufriedenstellend. Auch die Qualität seiner Arbeit entsprach den Anforderungen.
Die ihm übertragenen Aufgaben hat X zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Wegen seiner zuvorkommenden Art war er bei Vorgesetzten, Kollegen und Kunden geschätzt.
X scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir danken ihm für seine Mitarbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.


Liest sich für mich als 3-4 wobei die Formulierung mit der zuvorkommenden Art mir nicht passt.

Was haltet ihr davon?
Titel: Re: Arbeitszeugnis nicht korret
Beitrag von: Maggy am Februar 23, 2011, 10:54:07 Vormittag
Das ist der Zeitbomben-Effekt. Viele, die mit Problemen bei einer Firma aussteigen, achten nicht aufs Zeugnis, weil sie schon eine neue Stelle haben, aber wenn sie dann dort aussteigen wollen und sich neu bewerben, schlägt das alte Zeugnis voll rein. Zumal eine Berichtigung rein rechtlich gesehen auch nur innerhalb weniger Monate möglich ist. Es kann aber sein, dass dein Ex-Arbeitgeber das nicht weiß oder freiwillig bereit ist, noch was zu ändern. Die Forumulierungen sind überweigend im Notenbereich 4.