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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Ratsuchender am Februar 28, 2011, 06:03:12 Vormittag

Titel: Beendigungsgrund Standortschließung
Beitrag von: Ratsuchender am Februar 28, 2011, 06:03:12 Vormittag
Hallo,

ich habe ein Zwischenzeugnis, welches ich bereits einmal habe prüfen lassen und das jetzt unter Anpassung der Zeitform und Abschlussformulierung als finales Arbeitszeugnis erstellt wird.

Als Beendigungsgrund ist derzeit folgende Formulierung gewählt (die von meinem AG auch als Standardformulierung verwendet wird):

"Das Arbeitsverhältnis endete zum xx.xx.xxxx im gegenseitigen Einvernehmen."

Stutzig macht mich in diesem Zusammenhang die Vergangenheitsform (endete). Diese Zeitform hatte ich bislang in noch keinem anderen Arbeitszeugnis beim Beendigungsgrund. Mein jetziger Arbeitgeber verwendet als Texbaustein unterschiedliche Zeitformen. Z.b. auch "verließ uns zum xx.xx.xxxx auf eigenen Wunsch" aber auch z.B. "verlässt uns auf eigenen Wunsch, um ......"

Hat die Zeitform eine Bedeutung oder handelt es sich möglicherweise nur um Nachlässigkeit bei der Erstellung der Textbausteine? Mit anderen Worten, ist es egal welche Zeitform hier verwendet wird?

Ich würde gerne mit aufnehmen, dass der Aufhebungsvertrag im Rahmen einer Standortschließung zustande kam. Wäre hier: "Das Arbeitsverhältnis mit Herrn XY endet zum xx.xx.xxxx im gegenseitigem Einvernehmen. Hintergrund ist die Schließung des Unternehmensstandortes XY." eine geeignete Formulierung oder wie könnte man es besser formulieren?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Titel: Re: Beendigungsgrund Standortschließung
Beitrag von: Demel am März 03, 2011, 08:51:14 Vormittag
Zitat
"Das Arbeitsverhältnis endete zum xx.xx.xxxx im gegenseitigen Einvernehmen."
Das steht für eine Arbeitgeberkündigung. Bei einem Aufhebungsvertrag heißt es "im beiderseitigen besten Einvernehmen".

Zitat
Hat die Zeitform eine Bedeutung
Wichtig ist erstmal, dass das Ausstellungsdatum und der letzte Arbeitstag identisch sind, das Zeugnis also nicht verspätet ausgestellt wrd, denn das könnte verdächtig sein. Dann macht die Vergangenheitsform eigentlich auch keinen Sinn, weil die Beendigung aus der Pespektive gegenwärtig ist. Zum Beispiel:

Das Arbeitsverhältnis endet zum heutigen Tage (oder: zum 28.02.2011) im beiderseitigen besten Einvernehmen. Wir danken ihm... weiterhin viel Erfolg.

München, 28.02.2011
Unterschrift


Aber ich wüsste auch nicht, welche negative Aussage hinter der Vergangenheitsform stecken sollte.