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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: HeleneD. am März 28, 2011, 20:23:00 Nachmittag

Titel: Zeugnis mangelhaft
Beitrag von: HeleneD. am März 28, 2011, 20:23:00 Nachmittag
Ich habe als Krankheitsvertretung fünf Monate in einem befristeten Arbeitsverhältnis im Service einer Kureinrichtung gearbeitet.
In meinem Zeugnis steht außer der Aufgabenbeschreibung lediglich:
"Frau D. hat sich gut ins Team eingearbeitet und erledigte die ihr zugeteilten Arbeiten pünktlich, gewissenhaft und steht zu unserer vollen Zufriedenheit.
Ihr Verhalten gegenüber Patienten, Mitarbeitern und Vorgesetzten war immer höflich und zuvorkommend.
Wir wünschen Frau D. auf diesem Weg für ihre berufliche und persönliche Zukunft viel Erfolg."

"Die ihr zugeteilten Arbeiten" = ohne Eigeninitiative ?
Es wurden keine Angaben zu meiner hohen Einsatzbereitschaft - ich arbeitete über den Rahmen der vereinbarten Stundenzahl hinaus und sprang bei Krankheit anderer stets ein -
und meiner Eigenständigkeit gemacht. Es hatte zwar jeder einen zugeteilten Aufgabenbereich, in dem ich jedoch völlig selbstständig und ohne zusätzliche Anleitung arbeitete.
Es wurde auch mit keiner Silbe erwähnt, dass ich von allen Mitarbeitern die höchste Qualifikation hatte.
Hinzu kommt, dass ich auf Grund meiner Sprachkenntnisse stets Ansprechpartner für Gäste war, welche die deutsche Sprache nicht oder nur mangelhaft beherrschen.

Kann ich eine Korrektur des Zeugnisses verlangen?

Helene
Titel: Re: Zeugnis mangelhaft
Beitrag von: Parag66 am März 29, 2011, 11:42:53 Vormittag
Die Bewertung ist sehr lückenhaft. Die falsche Reihenfolge bei "Mitarbeitern und Vorgesetzten" und das Fehlen eines Dankes sind auch auffällig. "Verlangen" kann man alles, aber man muss genau wissen, was und warum und wie man Änderungen haben möchte. Bei Diensten wie arbeitszeugnis.de gibt es dafür die Zeugnisanalyse, die Zeugnisüberarbeitung und das Anschreiben an den Arbeitgeber, in dem die Änderungen auf Grundlage der Rechtssprechung begründet werden. Hilft dir das weiter? Sonst frag nochmal nach.