Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Samira am Juli 24, 2006, 17:31:06 Nachmittag

Titel: Frage zu Abschlusssatz in Arbeitszeugnis
Beitrag von: Samira am Juli 24, 2006, 17:31:06 Nachmittag
Hallo,

wenn im Arbeitszeugnis folgender Schlusssatz steht, wie ist der zu verstehen?

Frau/Herr.....mussten wir infolge einer personellen Neuordnung entlassen.


Ausserdem musste ich mein AZ erst einfordern, hab das nicht genau definiert und bekam nur ein "einfaches" Zeugnis. Steht mir hier nicht ein ausführliches zu?
 :?:
Titel: Frage zu Abschlusssatz in Arbeitszeugnis
Beitrag von: Maggy am Juli 24, 2006, 18:03:54 Nachmittag
Naja, was soll das schon bedeuten?! Eine personelle Neuordnung ist halt keine organisatorische Neuordnung. Das bedeutet: Wir wollen uns von ihm trennen, weil wir lieber jemand anderen an seiner Stelle hätten.

Ein Zeugnis musst du ausdrücklich anfordern. Wenn du von Anfang an ein quailfiziertes Zeugnis  wolltest, solltest du das aber auch bekommen.
Ausnamhe: Wenn du erst ein einfaches Zeugnis wolltest und deine Meinung dann geändert hast, muss der Arbeitgeber dir kein qualifiziertes Zeugnis mehr erstellen.
Titel: RE: Abschlusssatz im Arbeitszeugnis
Beitrag von: sbuhlmann am Juli 24, 2006, 18:08:33 Nachmittag
Hallo Samira,

der Abschlusssatz klingt schon komisch, aber genau kann ich es dir nicht sagen - kenne mich so genau damit leider auch nicht aus. Jedoch weiß ich, dass ein einfaches Zeugnis Standard ist und man darauf auf alle Fälle ein Anrecht hat. Allerdings ist der AG nicht automatisch zur Ausstellung verpflichtet. Wie Du schon so schön schreibst: Man muss es einfordern, das ist kein automatischer Prozess! Es hängt übrigens davon ab, wie lange Du bei Deiner Firma beschäftigt warst - je nach dem gestaltet sich dann auch der Anspruch auf ein Zeugnis (Vgl. dazu auch Gewerbeordnung bzw. HGB). Dann ist entscheidend, ob Du Azubi bist, Freier Mitarbeiter oder Leitender Angestellter, ob Du in Teilzeit arbeitst oder von einer Zeitarbeitsfirma kommst.

Aber auch auf ein qualifiziertes Zeugnis hat man ein Anrecht, jedoch muss man dies dann scheinbar extra verlangen  ;-)

Hoffe, das hilft Dir erstmal weiter. Alles Gute!