Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Michael am April 08, 2011, 14:28:49 Nachmittag
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Liebe Forumsteilnehmer,
gibt es bei Zwischenzeugnissen irgendwas hinsichtlich des Ausstellungsdatums zu beachten
(ähnlich wie bei Endzeugnissen, wo ein "ungerades" Austrittsdatum als fristlose Kündigung gewertet wird).
Gruß,
Michael
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nein, aber es macht bei Aufgabenwechseln Sinn, dass das Zwischenzeugnis auf den letzten Tag datiert wird an dem diese alte Aufgabe ausgeführt wurde.