Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Liane am Mai 06, 2011, 12:19:48 Nachmittag

Titel: wie lange auf Überarbeitung Arbeitszeugnis warten?
Beitrag von: Liane am Mai 06, 2011, 12:19:48 Nachmittag
Liebe Forumsteilnehmer,

ich hatte zum 15.01. 2011 mein Arbeitsverhältnis nach über fünf Jahren gekündigt, weil ich mich verändern wollte. Somit fing ich meine neue Stelle zum 16.01.2011 an-

Ein Arbeitszeugnis erhielt ich erst 2,5 Monate später auf Anfrage. Dieses ließ ich über die Zeugnisanalyse überprüfen mit dem Resultat, dass es unvollständig war (es fehlte eine abschließende Gesamtbeurteilung, die absolut notwendig ist in Zeugnissen) und auch formelle Fehler enthielt. Ich schickte einen neuen Formulierungsvorschlag am 17.04.11 zu meinem ehemaligen Arbeitgeber mit der Bitte um Überarbeitung des Zeugnisses bis zum 30.04.11
Daraufhin ignorierte man meine Bitte- am 02.05.11 frage ich noch einmal nach dem Stand der Dinge und erhielt wieder keine Antwort und auch kein überarbeites Zeugnis.
Ich möchte jetzt ein drittes und letztes Mal um eine Überarbeitung bitten, die mir ja zusteht.

Ich möchte meinen Ex-Arbeitgeber jetzt ein letztes Mal anschreiben und eine einwöchige Frist setzen, in der er die Möglichkeit hat mein Zeugnis nun endlich zu überarbeiten. Wäre es angemessen darauf hinzuweisen, dass ich sonst einen Anwalt einschalten möchte?
Ich möcht ungern drohen, finde das Verhalten aber mehr als unverschämt. Ich hatte mich nach fünf Jahren im Guten getrennt und verstehe auch das Verhalten nicht. Ich kann nur vermuten, dass mein früherer Chef vielleicht über meinen Weggang sauer ist und mir damit gerne Steine in den WEg legen möchte?
Mein Anwalt hatte sich bereits zu einem Schreiben bereit erklärt, aber wie bereits erwähnt, wrüde ich das gerne vermeiden. Wie soll ich mich verhalten um möglichst zeitnah nun ein entsprechendes Zeugnis zu erhalten? Es handelt sich um eine große Firma, die eigentlich auch sehr sozial ist, weshalb ich das Verhalten auch überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Vielen Dank vorab für Ihren Rat!

Titel: Re: wie lange auf Überarbeitung Arbeitszeugnis warten?
Beitrag von: Mike am Mai 06, 2011, 14:58:43 Nachmittag
Wenn der Arbeitgeber zweimal gar nicht reagiert scheint das der falsche Weg zu sein. Ich würde erstmal versuchen, den Zuständigen und ggf. auch dessen Vorgesetzten oder jemanden aus der Personalabteilung telefonisch persönlich zu sprechen und zu fragen, wo das Problem liegt. Manchmal brauchen solche Sachverhalte auch einfach wochen- oder  gar monatelang.
Jede Frist ist ja indirekt auch eine Drohung, denn nach Ablauf der Frist muss ja was passieren... Eine Woche ist auch definitiv zu wenig.
Titel: Re: wie lange auf Überarbeitung Arbeitszeugnis warten?
Beitrag von: Liane am Mai 06, 2011, 20:54:29 Nachmittag
Vielen Dank für die Antwort-

ich hatte mich ja direkt an den zuständigen der Personalabteilung (Führungskraft) gewandt- eine Woche separat betrachtet ist sicherlich zu wenig, aber ich warte jetzt insgesamt seit 3,5 Monaten auf ein vernünftiges Zeugnis. Für die Überarbeitung sind auch bereits drei Wochen vergangen. Normalerweise sind drei Wochen das Maximum was Firmen an Zeit haben um ein Zeugnis nach Austritt zu erstellen.  Daher halte ich eine weitere Woche für gerechtfertigt. Natürlich muss nach dieser Woche was passieren und das wäre eben ein Schreiben von meinem Anwalt, da ich das Zeugnis dringend benötige und daraus ja auch Schadenersatzansprüche resultieren. Und soweit möchte ich es nicht kommen lassen.
Titel: Re: wie lange auf Überarbeitung Arbeitszeugnis warten?
Beitrag von: Denise88 am Mai 07, 2011, 05:57:42 Vormittag
Zitat
Normalerweise sind drei Wochen das Maximum was Firmen an Zeit haben um ein Zeugnis nach Austritt zu erstellen. 
Man muss differenzieren zwischen der Erstellung und der Berichtigung. Die Erstellung sollte schnellstmöglich erfolgen, aber für eine Berichtigung gibt es keine Fristen. Die Idee, trotz ausbleibender Reaktion noch ein drittes Mal zu schreiben und dann sieben Tage später direkt ein Anwaltsschreiben hinterherzu schicken kommt mir nicht sehr Erfolg versprechend vor. Wenn es um eine einvernehmliche Lösung geht, würde ich einfach mal anrufen und/oder ggf. im Sekretariat einen Termin geben lassen. Vielleicht ist der Zuständige ja im Osterurlaub.
 
Titel: Re: wie lange auf Überarbeitung Arbeitszeugnis warten?
Beitrag von: Liane am Mai 07, 2011, 12:10:51 Nachmittag
nein im Osterurlaub ist derjenige nicht, zumal ich mich auch zeitgleich an seine Vertretung gewandt habe. Es scheint also m.E. Absicht zu sein. Ich hatte bereits mit meinem Anwalt gesprochen, der direkt dorthin schreiben wollte, aber das wollte ich nicht. Ich möchte es erst noch ein mal selbst probieren.
Da ich das Zeugnis dringend benötige und der Arbeitgeber verpflichtet ist es zu berichtigen (es hat formelle Fehler und auch inhaltliche) , könnte es eben zu Schadenersatzansprüchen meinerseits kommen, wenn  man die Berichtigung weiterhin verzögert. Vielen Dank für die Tips, aber ich belasse es bei meinem Vorgehen.