Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Nadine am Mai 10, 2011, 16:33:36 Nachmittag

Titel: Bewertung Arbeitszeugnis bezüglich Verhalten
Beitrag von: Nadine am Mai 10, 2011, 16:33:36 Nachmittag

Hallo zusammen,

könnte mir jemanden die Formulierung zum Verhalten in meinem Arbeitszeugnis bewerten? Ist das nicht ein Widerspruch- der Satz zum einwandfreiem Verhalten ist m.E. eine drei, der Satz, dass es keinen Anlass zu Beanstandungen gab eine vier oder?

"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei" danach folgt direkt im Anschluss:

"als geschätzte Ansprechpartnerin gab Frau X gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden keinen Anlass zu Beanstandungen".

Das widerspricht sich doch und ist überflüssig?

Titel: Re: Bewertung Arbeitszeugnis bezüglich Verhalten
Beitrag von: Parag66 am Mai 11, 2011, 14:27:16 Nachmittag
Stimmt, das ist eine doppelte Bewertung des Verhaltens, einmal Note 3, einmal Note 4. Im Zweifel ist immer die schlechtere glaubwürdig, z.B. weil die bessere Formulierung vom Arbeitnehmer im Rahmen einer Zeugnisberichtigung gefordert wurde, die schlechtere aber nicht entfernt wurde. Besser wäre natürlich EINE Bewertung der Note 1 oder 2.