Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Sunni am Mai 11, 2011, 19:42:02 Nachmittag

Titel: Pot. Arbeitgeber möchte Arbeitszeugnis!
Beitrag von: Sunni am Mai 11, 2011, 19:42:02 Nachmittag
Hallo,

ich stehe gerade vor einem Monster-Problem. Ich habe 5 Jahre in einem Unternehmen gearbeitet, davon 3,5 Jahre unter Chefin A und 1 Jahr unter Chefin B. Mit Chefin A hatte ich immer ein gutes Verhältnis und alles stimmte. Unter Chefin B war auf einmal alles schlecht und ich der Depp vom Dienst. Ich habe mich dann noch 1,5 Jahre in diesem Unternehmen unter Chefin B gequält und letztes Jahr für einen anderen Job gekündigt. Nun musste ich merken, dass es der neue Job einfach auch net auf Dauer für mich ist. Meine neue Chefin hat mir ein sehr gutes Zwischenzeugnis geschrieben, da Sie das Unternehmen dann verlassen hat. Dieses Zwischenzeugnis ist also nicht das Problem. Nun habe ich von meinem alten Arbeitgeber und Chefin B ein Zeugnis bekommen, welches nur befriedigend war. Ich habe dann mehrmals um Korrektur gebeten, ohne Reaktion. Daraufhin musste ich dann zum Anwalt greifen und das alte Unternehmen wird das Zeugnis nach Brief des Anwalts modifizieren. Leider dauert dies noch, da die Einigung erst letzte Woche erfolgte. Nun habe ich mich auch wieder beworben und nur das Zwischenzeugnis der neuen Firma beigelegt und natürlich möchten 2 Firmen laut ihrer E-Mail das (befriedigende) Zeugnis des alten Unternehmens, was ich schon verstehe.

Wie soll ich mich verhalten? Ich möchte in der Mail an diese Unternehmen Chefin A als tel. Referenz angeben. Wie soll ich aber formulieren, dass ich nur ein (befriedigendes) Zeugnis habe und auf das korrigierte noch warte? Das Chefin B mich nicht wollte bringt mich in der Sache ja nicht wirklich weiter, denn schlechtreden, wenn es auch die Wahrheit ist, stellt ja ein no-go dar. Einen guten Eindruck stellt der anwaltl. Druck auch nicht dar.

Gebt mir doch bitte schnell mal einen Ratschlag. Ich brauche Hilfe!!!

Lieben Gruß
Sunni

Titel: Re: Pot. Arbeitgeber möchte Arbeitszeugnis!
Beitrag von: Satury78 am Mai 11, 2011, 20:58:49 Nachmittag
Ich würde mir vermutlich mit einer Notlüge helfen und sagen: "Ich habe damals kein Zeugnis angefordert, weil ich schon direkt einen neuen Job hatte. Dies Zeugnis habe ich nun angefordert, aber es wird noch ein paar Tage dauern. Gerne können Sie sich in der Zwischenzeit aber an Chefin A wenden, die gern über meine damaligen Leistungen Auskunft gibt."  Ggf. sollte der Anwalt da nochmal nachhaken, damit das auch möglichst schnell kommt. Ist ja eigentlich mehr oder weniger korrekt so, du hast das Zeugnis ja tatsächlich noch nicht. Ich würde gegenüber den potentiellen neuen Arbeitgebern keine Konflikte (mit Chefin B) andeuten und auch nicht die Zeugniskorrektur erwähnen.
Titel: Re: Pot. Arbeitgeber möchte Arbeitszeugnis!
Beitrag von: Sunni am Mai 11, 2011, 21:47:29 Nachmittag
Und was wenn der pot. Arbeitgeber beim Chefin B nachfragt bzw. nachfragen wird? Dann fliegt die modifizierte Auslegung ja auf ;-(.
Titel: Re: Pot. Arbeitgeber möchte Arbeitszeugnis!
Beitrag von: Satury78 am Mai 12, 2011, 11:00:57 Vormittag
Wenn der Arbeitgeber das Zeugnis berichtigt, darf er das nicht zu deinem Nachteil kommunizieren. Der Fehler liegt ja dann bei ihm. Er dürfte also auf Nachfrage nicht sagen: wir hatten ein schlechteres Zeugnis erstellt, aber dagegen hat er sich erfolgreich gewehrt. Aus rechlicher Sicht ist das neue Zeugnis das einzige Zeugnis und war es auch immer. Bis das neue Zeugnis erstellt ist, kennt der potentielle neue Arbeitgeber die Unterzeichnerin (Chefin B) ja auch nicht, kann also auch nicht bei ihr nachfragen. Unterzeichner eines Zeugnisses dürfen auf Nachfrage auch keine Aussagen machen, die vom Zeugnistext bzw. der Zeugnisnote  abweichen. Soviel zur Therorie, natürlich kann es trotzdem passieren, dass später mal jemand bei Chefin B nachfragt und sie unter der Hand erzählt, dass es Problem gab. Aber das hat nichts mit deiner Situation zu tun, dass du das Zeugnis im Moment noch nicht hast. 

Man könnnte es ja auch vorsichtiger und wahrheitsgemäß formulieren, z.B. "Ich hab das betreffende Zeugnis noch nicht, es wird mit aber von der Firma bis zum ... zugesendet".