Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast aus Hamburg am Juli 26, 2006, 10:38:16 Vormittag
-
Guten Tag euch allen,
habe folgende Nachfrage bezüglich meines Arbeitszeugnisses:
Insgesamt soll ich ein Arbeitszeugnis mit der Benotung 2 bekommen. In meiner Beurteilung der Gesamtleistung möchte ich jedoch schon gerne den Ausdruck "... Aufgaben erfüllte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." mit eingebunden haben.
Ist das jetzt ein Wiederspruch ins sich, dass wenn alles andere auf einer zwei ausgelegt ist den oben genannten Satz zu gebrauchen ?
hoffe auf baldige Antworten
euer Gast
-
Insgesamt soll ich ein Arbeitszeugnis mit der Benotung 2 bekommen.
Entscheidend für die Gesamtnote ist die so genannte "Leistungszusammenfassung" mit dem Grad der Zufriedenheit.
Der Gesamtnote 2 entspricht die Aussage "Alle Aufgaben erfüllte er stets zu unserer vollen Zufriedenheit." Die Leistungszusammenfassung "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" würde auf die Gesamtnote 1 verweisen.