Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: shab am Juli 26, 2006, 17:33:13 Nachmittag

Titel: Beurteilung am Schluß inordnung ?
Beitrag von: shab am Juli 26, 2006, 17:33:13 Nachmittag
Hallo,

mein Arbeitszeugnis wurde mit einer 2 bewertet.

Das Verhalten zu den Vorgesetzten, Kollegen und Kunden + die Abschiedsformel wurden mit einem sehr gut bewertet.

Ist das Arbeitszeugnis nun trotzdem in sich schlüssig oder muss mir mein Arbeitgeber zumindestens die Abschiedsformel in einer zwei Beurteilen?

Oder spricht man hier von zwei unterschiedlichen Sachen, zum einen die Arbeit die beurteilt wird und zum anderen die angesprochenen Punkte mit sehr gut ?

danke im voraus
shab
Titel: Beurteilung am Schluß inordnung ?
Beitrag von: Klaus Schiller am Juli 26, 2006, 18:37:30 Nachmittag
Generell ist zwischen Leistung und Verhalten zu unterscheiden. Die Verhaltensnote "sehr gut" ist auch in "guten" Zeugnissen die Regel.
Etwas anders verhält es sich mit der Abschiedsformel. Hier stellt sich die Frage, auf welchen Teil Sie sich beziehen: Den Dank, die Zukunftswünsche...?!
Der Glaubwürdigkeit schaden würde generell der umgekehrte Fall: Eine schwächere Schlussformel in einem sehr guten Zeugnis.
Titel: RE:
Beitrag von: shab am Juli 26, 2006, 20:40:29 Nachmittag
Hallo Herr Schiller,

danke für Ihre Antwort bezüglich meiner Anfrage.

Die Abschiedsformel bezieht sich in dem ingesamt mit zwei bewerteten Arbeitszeugnis auf das Bedauern, den Dank und die Zulunftswünsche.

Alle drei Bereiche wurden mit einem sehr gut bewertet. Sehe ich das laut Ihrer Aussage richtig dass auch diese Variante vollkommen inordnung ist?

Ps: weitere Antworten von Usern sind natürlich weiterhin erwünscht

mfg
shab
Titel: Beurteilung am Schluß inordnung ?
Beitrag von: Mike am Juli 27, 2006, 01:07:31 Vormittag
Zitier doch einfach mal die Schlussformel. Ich kann mir nicht so recht vorstellen, wie du z.B. den Zukunftswunsch in der Note 1 und 2 unterscheiden willst.