Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Rocko am Juli 21, 2011, 22:38:23 Nachmittag
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Hallo zusammen,
Ich wollte mal fragen wie lange ich Recht auf ein Arbeitzeugnis habe.
Ich habe gelesen , dass es eine Generelle verjährungfrist von 3 Jahren gibt.
Aber es könnte z.B. im öffentlichen dienst auch nur 6 Monate sein.
Und ds sagt auch meine damalige Disponentin.
Nun war ich zwar bei einem öffentlichen Unternehmen Deutsche Bahn, aber als ganz normaler Zeitarbeiter angestellt.
Oder kann sowas auch im Tarifvertrag stehen?
Danke schonmal
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Dann ist dein Arbeitgeber ja die Zeitarbeitsfirma, nicht die Deutsche Bahn. Also ich würde von drei Jahren ausgehen, das gilt aber nur für die Ersterfüllung, nicht für den Korrekturanspruch. Den muss man schneller anmelden.
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Danke erstmal für die Antwort.
Das habe ich wohl nicht deutlich gemacht.
Aber die Zeitarbeitsfirma ist ebenfalls ein Unternehmen der Bahn.
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Schlau gelöst von der Bahn :-)
Aber damit bist du ja nicht im öffentlichen Dienst, oder? Das ist u.a. wohl auch der Sinn solcher Zeitarbeitslösungen.
Das ist aber eine vertragsrechtlche Frage, da musst du mal in den Vertrag schauen.