Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: insi am August 17, 2011, 21:25:18 Nachmittag

Titel: Arbeitszeugnis-Hilfe!!!
Beitrag von: insi am August 17, 2011, 21:25:18 Nachmittag
Hallo,ein eventuell neuer Chef möchte ein Arbeitszeugnis von mir,es ist etwa 2 Jahre alt und vom vorletzten Arbeitgeber(Pflegeheim).Fürchte es ist nicht gut,weiß das es nicht besonders ist,aber ist es vorzeigbar überhaupt???
Es steht am Anfang Name usw und mein Aufgabenbereich und dann das:

Frauxxx war stets pünktlich und korrekt.Ihre Arbeitsweise war systematisch und verantwortungsbewußt.Sie verfügte über die erfoderlichen Kenntnisse,die Aufgaben, die ihr übertragen wurden,zuverlässig und mit großer Sorgfalt zu unserer vollen Zufriedenheit zu erledigen-Frauxxx nahm an internen und externen Fortbildungen teil und setzte die neu erworbenen Erkenntnisse im Tagesgeschen ein.Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Arbeitskollegen und Publikum ist sicher und freundlich.

Frauxxx verläßt auf eigenen Wunsch unser Haus, wir wünschen ihr auf ihrem weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute und viel Erfolg.

Was meint ihr dazu-kann ich das denn vorzeigen?
Gruß insi
Titel: Re: Arbeitszeugnis-Hilfe!!!
Beitrag von: Maggy am August 20, 2011, 23:29:44 Nachmittag
Zum Vorzeigen gibt es leider keine Alternative. Wenn das Zeugnis nach eigener Aussage "irgendwie gerade nicht auffindbar ist" oder "nie angefordert wurde", wird es der mögliche neue Arbeitgeber als sehr schlecht einstufen. Dein Zeugnis würde ich als Note 4 einstufen, z.B. "die erforderlichen Kenntnisse"... Schau mal in die Notenskala von arbeitszeugnis.de unter http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-fachwissen.php

Besonders unvorteilhaft sind Floskeln wie "die Aufgaben, die ihr übertragen wurden, ..." (das verweist auf geringe Initiative).  Außerdem fehlt der sehr wichtige Dank am Ende. Ein gut gemeinter Rat, auch wenn er in diesem Fall zu spät kommt: Man sollte ein Zeugnis direkt nach Erhalt fachmännisch prüfen lassen, weil man nur wenige Monate lag einen Anspruch auf Berichtigung hat. Wenn das Zeugnis unterdurchschnittlich ist, muss der Arbeitgeber im Streitfall nachweisen, dass das der Wahrheit entspricht. Daher ist es sehr wichtigm, zeitnah zu wissen, was das Zeugnis aussagt.