Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Malex am Oktober 07, 2011, 09:12:30 Vormittag
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Nach 2,5 Jahren Berufstätigkeit in diesem Unternehmen als Ingenieur(53) kam es zum Jan.2010 zur einvernehmlichen Kündigung. Da ich mich im Ärger sofort in eine Freiberufliche Tätigkeit stürzte betrachtete ich das später erhaltene Zeugnis nicht genauer,zudem mir die Verschlüsselungssätze auch nichts wirklich sagten.Ich weis nun das dies sträflich war.
Jetzt nach ca.1,5 Jahren holt mich mein Fehler wieder ein. Für eine neue tolle Anstellung benötige ich das Zeugnis. Da ich nun feststellte das das Einstellungsdatum darauf um 1 Jahr falsch angegeben ist, lies ich das Zeugnis unabhängig bewerten, und mußte dabei feststellen das einige Dinge mit schönen Worten sehr negativ dargestellt wurden.
Ist es daher noch möglich und durchsetzbar das Zeugnis nach dieser Zeit noch korrigieren zu lassen?
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Eine rechtsverbindliche First gibt es nicht, aber einige Urteile, siehe hier: http://www.arbeitszeugnis.de/Berichtigung.php
Mit 1,5 Jahren bist du leider sehr spät dran, aber vielleicht kannst du den Arbeitgeber ja trotzdem noch zu Änderungen bewegen...
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